Harte Zeiten für Schwarzseher

Ab 2013 wird die bisherige GEZ-Gebühr aus den 50er Jahren zum neuen 'Rundfunkbeitrag'. / copyright: Oliver Stratmann / dapd
Ab 2013 wird die bisherige GEZ-Gebühr aus den 50er Jahren zum neuen ‘Rundfunkbeitrag’.
copyright: Oliver Stratmann / dapd

Auch Schwarzseher und Medienmuffel werden bald unerbittlich zur Kasse gebeten: Ab 2013 wird die bisherige GEZ-Gebühr aus den 50er Jahren zum neuen “Rundfunkbeitrag”. Die monatlich 17,98 Euro bleiben unverändert. Zahlen muss sie dann aber jeder Haushalt – auch wenn er gar kein Radio oder Fernsehgerät besitzt.

Abtauchen geht nicht. Per Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern werden die etwa 40 Millionen Haushalte praktisch zum offenen Buch. Nicht Registrierte dürften so auffliegen. Manche Bürger müssen bald sogar doppelt zahlen. Viele können aber auch sparen, wenn sie sich bis zum Jahresende kümmern. Auf Firmen kommt ebenfalls Neues zu.

Was kommt zum Jahreswechsel?

Bisher war die GEZ-Gebühr abhängig von den einzelnen Geräten. Wer die Abgabe verweigerte und schwarz guckte, blieb oft genug unentdeckt. Die etwa 2,4 Millionen Bürger, die nur Radio hörten und auf Fernsehen verzichteten, mussten auch nur etwa ein Drittel des Volltarifs zahlen. Mit all dem ist es ab 2013 vorbei. Künftig werden pro Wohnung die kompletten 17,98 Euro fällig, egal wie viele Personen dort leben. Damit ist die Nutzung aller Fernseher, Radios, internetfähigen Computer und Autoradios der Haushaltsmitglieder abgedeckt. Die umstrittenen Haustürkontrolleure werden abgeschafft. “Aufgeflogene” Schwarzseher müssen keine Nachzahlungen fürchten.

Wer profitiert?

Für die meisten Bürger ändert sich erst einmal nichts. Sie werden automatisch auf den Einheitsbetrag umgestellt. Selbstständige, die zu Hause arbeiten, kommen künftig besser weg. Ihr Arbeits-PC ist bald inklusive. Für Geschäftswagen werden aber immer noch 5,99 Euro monatlich extra fällig. Wohn- oder Lebensgemeinschaften, in denen bislang mehrfach GEZ-Gebühr gezahlt werden musste, kommen ebenfalls billiger weg. Zum Beispiel unverheiratete Paare, die zusammenleben oder Studenten in WG’s: Ein einziger Beitrag gilt dann für alle in der Wohnung. Auch Großeltern und volljährige Kinder mit Einkommen, die in der Familie leben, müssen für Geräte in ihrem Zimmer nicht mehr extra bezahlen.

Wer muss handeln?

All die, die künftig mindestens einen Beitrag sparen können, sollten sich bis Jahresende formlos und schriftlich bei der GEZ in 50439 Köln abmelden. Sie werden nicht angeschrieben. Wichtig ist dabei auch die Angabe der Teilnehmernummer desjenigen, der künftig den Beitrag für die gemeinsame Wohnung zahlt. Auch die Bewohner von Studenten-WG’s sollten sich kümmern, rät Michael Sittig von Stiftung Warentest in Berlin. Sonst laufen die Gebühren 2013 weiter. Aber: Zuviel Gezahltes wird notfalls zurückerstattet. Dafür muss der Nutzer allerdings spätestens bis Ende 2014 nachweisen, dass die Beiträge überflüssig waren.

Für wen wird es teurer?

Tiefer in die Tasche greifen müssen Besitzer von Zweitwohnungen. Für den Extra-Haushalt fällt eine volle zweite Gebühr an. Bisher war das nur nötig, wenn darin empfangsbereite Radios oder TV-Geräte standen. Wer eine Datsche oder ein Gartenhaus hat, muss womöglich auch doppelt zahlen. Entscheidend für die Beitragspflicht ist, wo sie stehen und ob sie zum Wohnen genutzt werden. Gelegentliche Übernachtungen in Lauben zählen nicht. Auch für Behinderte ist meist Schluss mit der Beitragsfreiheit. Wer das Merkzeichen “RF” in seinem Behindertausweis hat, wird ab 2013 mit 5,99 Euro im Monat zur Kasse gebeten.

Wer kann sich von der Gebühr befreien lassen?

Nur Mittellose können den neuen Beitrag komplett abschütteln. Dazu gehört, wer Arbeitslosengeld II bekommt, Sozialgeld, Pflegehilfe oder eine Grundsicherung im Alter. Auch Taubblinde, Empfänger von Blindenhilfe oder mittellose Behinderte können sich komplett befreien lassen. Gleiches gilt für Studenten, die BAföG bekommen und nicht zuhause leben. Formulare zur Befreiung gibt es ab Ende November unter www.rundfunkbeitrag.de.

Was zahlen Firmen?

Der Beitrag, den Unternehmen und Institutionen künftig zahlen müssen, richtet sich nach der Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Firmenwagen. Das kann die Kosten zum Teil deutlich senken. So zahlt ein Unternehmen mit einem Firmensitz, bis zu acht Beschäftigen und einem Auto ab 2013 pauschal 5,99 Euro im Monat. Betroffene Firmen können sich beraten lassen, damit sie nicht zu viel zahlen.

Warum gibt es Kritik?

Gegen die neue Beitragspflicht hat ein Passauer Jurist bereits beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof Klage eingereicht. Dass alle zahlen müssen, auch wenn sie den Rundfunk gar nicht nutzen, hält er für ungerecht und eine neue Steuer. Die GEZ-Gebühren kommen ARD, ZDF und Deutschlandradio zugute. Schätzungen zufolge steigen ihre Einnahmen künftig um jährlich 1,3 bis 1,6 Milliarden auf neun Milliarden Euro.

Autor: dapd / BMELV/ MKULNV Redaktion