Meine Rechte und Pflichten als Azubi – die 9 häufigsten Fragen

Um beim Ausbildungsstart Fehler zu vermeiden – hier Klartext zu den häufigsten Fragen! / copyright: Josef Muellek/ Bundesagentur für Arbeit / fotolia.de
Um beim Ausbildungsstart Fehler zu vermeiden – hier Klartext zu den häufigsten Fragen!
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In diesen Wochen begann für zehntausende Jugendliche die Ausbildung in ihrem Lehrberuf. Mit dem Wechsel vom Schulalltag in die Berufswelt ergeben sich aber häufig Fragen. Denn plötzlich ist man die oder der “Neue” in einem ungewohnten Umfeld und hat ganz neue Aufgaben, Pflichte und Rechte.

Muss ich Überstunden machen? Nur im Notfall!

Um beim Ausbildungsstart Fehler zu vermeiden – hier Klartext zu den häufigsten Fragen:

  • Bekomme ich einen Lehrvertrag? 

Unbedingt. Und zwar zu Beginn der Ausbildung. Azubi und Ausbildungsbetrieb unterzeichnen diesen Vertrag. Bei noch nicht
volljährigen Azubis müssen zudem auch die Eltern unterschreiben.

  • Was muss in diesem Vertrag stehen?

Er sollte bestimmte Aspekte ganz klar benennen. Und zwar: Ziel und Gliederung der Ausbildung und den angestrebten Beruf. Weiterhin Starttermin, Dauer und Ort der Lehre sowie die tägliche Arbeitszeit. Darüber hinaus auch Teile der Ausbildung, die der Unterricht an einer Berufsschule vermitteln soll. Und natürlich auch Angaben zur Länge der Probezeit (minimal 1 Monat, maximal 4 Monate), zur Vergütung, über die Zahle der Urlaubstage und Fragen zur Kündigung sowie Tarif- und Betriebsvereinbarungen.

  • Wie hoch ist meine Ausbildungsvergütung (Lehrlingsgeld)?

Azubis müssen laut § 17 Berufsbildungsgesetz eine angemessene Ausbildungsvergütung erhalten, die mit den Lehrjahren ansteigt. Ein Richtwert: 2008 betrug sie im Bundesdurchschnitt 642 Euro im Monat. Die Vergütung wird bei den meisten Auszubildenden durch Tarifverträge festgelegt, welche die Arbeitgeber mit den Gewerkschaften – zum Beispiel der IG Metall – abschließen.

  • Und wenn kein Tarifvertrag existiert?

Wenn kein Tarifvertrag für einen Azubi gilt und auch für die Branche kein Tarifvertrag existiert, legen die zuständigen Kammern, zum Beispiel die IHK, Ausbildungsvergütungen fest, die als Richtwerte gelten. In diesem Fall kann man bei der zuständigen Stelle – zum Beispiel bei der IHK – nachfragen, wie hoch der Richtwert für die Ausbildungsvergütung ist.

  • Muss ich Überstunden machen?

Nein. Einzige Ausnahme sind absolute Notfälle! Dann kann der Arbeitgeber Überstunden anordnen. Fehlendes Personal gilt nicht als Notfall. Allerdings ist es auch nicht ratsam, quasi mit der “Stechuhr” die Arbeit zu beenden. Gelegentliche Mehrarbeit zeugt auch vom Engagement des Azubis. Allerdings gelten für Azubis gesetzliche Höchstarbeitszeiten: Für Minderjährige gilt laut Jugendarbeitsschutzgesetz eine maximale Arbeitszeit von 40 Stunden, bei Volljährigen laut Arbeitszeitgesetz eine maximale Arbeitszeit von regelmäßig 48 Stunden wöchentlich.

  • Bekomme ich auch Urlaub?

Selbstverständlich. Er richtet sich aber nach deinem Alter. Laut § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz haben Minderjährige folgenden Urlaubs-Anspruch:

– Mindestens 30 Werktage, wenn der Azubi zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 ist
– mindestens 27 Werktage, wenn er zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 ist
– mindestens 25 Werktage, wenn der Lehrling zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 ist
– Für Volljährige Azubis gilt ein Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen
 
Hinweis: Wird der Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag in Arbeitstagen angegeben, so gelten folgende Umrechnungen:
30 Werktage = 25 Arbeitstage
27 Werktage = 23 Arbeitstage
25 Werktage = 21 Arbeitstage

  • Muss ich jetzt Lohnsteuer bezahlen?

Erst ab ca. 800 Euro Bruttoverdienst im Monat. Sie wird dann monatlich vom Lohn abgezogen. Die Lohnsteuerkarte muss
beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden – das geht inzwischen oft online. Die Lohnsteuerkarte gibst du im Betrieb ab und erhältst sie am Ende des Jahres ausgefüllt zurück. Damit kannst du dann eine Lohnsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Das lohnt sich vor allem bei hohen Ausbildungskosten (z.B. Fahrgeld, Arbeitskleidung). Denn die kannst du von der Steuer absetzen. Den Antrag für die Lohnsteuererklärung bekommst du beim zuständigen Finanzamt.

  • Darf mir mein Ausbilder jegliche Arbeit aufbürden?

Nein. Während der Lehre müssen Jugendliche nur Aufgaben übernehmen, die dem vereinbarten Inhalt der Ausbildung entsprechen. Sogenannte ausbildungsferne Aufgaben können Azubis ablehnen. Allerdings ist hier Feingefühl gefragt, denn Ausbilder prüfen damit gern Motivation und Teamfähigkeit. Vom Kaffeekochen oder Ausfegen der Werkstatt ist noch kein Lehrling zusammengebrochen.

  • Was geschieht mit mir, wenn mein Ausbildungsbetrieb pleite macht?

Muss eine Firma Insolvenz anmelden, darf sie ihre Lehrlinge nicht einfach entlassen. Das ist nur erlaubt, wenn der Ausbildungsbetrieb völlig stillgelegt wird. Aber nur dann besteht ein besonderes Kündigungsrecht durch den Insolvenzverwalter. Übrigens sind Azubis grundsätzlich von Kurzarbeit ausgenommen und bekommen auch kein Kurzarbeitergeld. Droht die Insolvenz, dann bitte so früh wie möglich bei deiner regionalen Agentur für Arbeit vorsprechen und nach einem alternativen Lehrbetrieb erkundigen.

Autor: Redaktion/ Bundesagentur für Arbeit