Unternehmer protestieren gegen Energie-Umlage

Mit der Einführung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (kurz EEG) 2010 wollte die Bundesregierung einen ersten Schritt zur Förderung ökologischer Energiegewinnung machen. Nun versuchen Unternehmer diesen zu kippen.

Im Zuge der Gesetzeseinführung wurde
eine Zahlung der Unternehmen eingeführt, eine sogenannte Energie –Umlage.
Unternehmen kritisieren diese scharf, so sind in vielen Produktionsstätten die
laufenden Kosten dadurch exponentiell in die Höhe geschossen. Vor allem
Mittelständler macht dieses schwer zu schaffen und vielerorts müssen
Produktionsbetriebe verkleinert und geschlossen werden. Die Unternehmer sehen
sich ungerecht behandelt und bezeichnen die Energie-Umlage als Sonderabgabe,
die so nicht legal ist. Jetzt wird das Bundesverfassungsgericht dieses zum
wiederholten Mal prüfen müssen.

So werden durch diese
Energie-Umlagen Ökostromsubventionen von fast 13 Milliarden Euro auf die
Stromrechnungen aller Verbraucher verteilt. Und die sogenannte Energiewende zu
erreichen, deren Ziel es ist, den Ökostromanteil in Deutschland auf mehr als
35% zu erhöhen, ist diese EEG-Umlage
zentrales Instrument. Ohne diese würde das neue Gesetz nicht funktionieren und
wäre mit anderen Modellen nicht durchsetzbar. Mit Erreichen eines solchen Ziels
können dann auch alle in Deutschland befindlichen Atomkraftwerken nach und nach
vom Netz genommen werden. Doch allein durch die neue Gesetzeslage hat sich in
den letzten Jahren für den Endverbraucher schon so einiges geändert. Die
meisten Stromanbieter sind auf den ökologischen Zug aufgesprungen, viele bieten Ökostrom an. Dieser
muss den durch erneuerbare Energie gewonnen Strom dem Endverbraucher zu
denselben Konditionen anbieten wie den herkömmlich produzierten Strom. Am Ende
profitiert hier also ganz klar der Privatkunde. Positiver Nebeneffekt: Zahlreiche
Versorger bieten Ökostrom an, und das noch günstiger als herkömmlichen Strom.
So gehören längst kleine Ökostromanbieter zu den echten Schnäppchenangeboten
bei denen die großen Anbieter ganz klar den Kürzeren ziehen. Viele bieten
Ökostrom an, halten aber noch immer an alten Preismodellen fest, während ihre
Endkunden zu den günstigeren Ökostromanbietern wechseln. Am Ende profitiert der
Endverbraucher, und das ist auch gut so. Unternehmen müssen ihre gestiegenen
Energiekosten anders wieder reinholen. Es ist davon auszugehen, dass die Klage
beim Verfassungsgericht genau wie die Letzten beiden in erster Instanz
abgewiesen wird.