Neue Studie beweist: Kein Passivrauch bei E-Zigaretten

Keine Giftstoffe im Dampf von elektrischen Zigaretten: Das ist das Ergebnis einer Studie des renommierten Wessling Laboratoriums in Altenberge zu E-Zigaretten. Das Labor testete auf vier typische Schadstoffe, die beim Verbrennen von Tabak entstehen und sich auch im Zigaretten-Qualm nachweisen lassen.

Es wurde außerdem untersucht, ob sich in der Atemluft eines E-Zigaretten-Dampfers Spuren des Liquid-Bestandteils Propylenglykol befinden. Das Resultat des Gutachtens: Alle getesteten Stoffe liegen unterhalb der Nachweisgrenze und stellen somit keine Belastung für die Raumluft oder Nichtraucher in der Umgebung dar.

Der Testablauf

Im Labor für Produktanalytik der akkreditierten Wessling GmbH in Altenberge wurden unterschiedliche Aromaliquids in verschiedenen Nikotinstärken getestet. Zum Einsatz kamen E-Zigaretten von Anbietern, deren Produkte allesamt im deutschen Handel erhältlich sind.

Die sechs Probanden atmeten den Dampf durch einen Schlauch in eine Gaswaschflasche. Jeder Teilnehmer nahm mindestens 30 Züge. Auch die Atemluft zwischen den Dampfzügen wurde durch den Schlauch in die Lösung geleitet. Danach wurden die Lösungen im Labor untersucht.

Die untersuchten Stoffe

Getestet wurde, in welcher Konzentration sich folgende fünf Stoffe im Exhalat nachweisen lassen: Formaldehyd, Acrylamid, Acrolein, Nikotin und Propylenglykol. Die drei erstgenannten, höchst giftigen Substanzen sind Bestandteile der Atemluft des Rauchers einer Tabakzigarette. Beim Verdampfen von Aromaliquid in der E-Zigarette werden diese Stoffe aufgrund der deutlich geringeren Temperaturen im Vergleich zur Tabakverbrennung üblicherweise nicht gebildet. Das Laborergebnis bestätigt diese Vermutung. Nikotin kann ein Bestandteil von Aromaliquids sein, Propylenglykol ist die dampfbildende Substanz bei E-Zigaretten. Im ausgeatmeten Dampf kommen beide Stoffe ebenfalls nicht vor.

E-Zigarettenverbote kommen die Kommunen teuer zu stehen

Der Verband des E-Zigarettenhandels hat Schadensersatzforderungen der Händler in Millionenhöhe angekündigt. Von den Forderungen sind alle staatlichen Stellen betroffen, die den freien Handel mit der E-Zigarette behindern. Für Verbote des Produkts gibt es aus Sicht von Rechtsexperten keine gesetzliche Grundlage. Auf die ausführenden Kommunen könnten somit erhebliche Kosten zukommen.

Seit Dezember 2011 steht die E-Zigarette in Deutschland unter Beschuss, während die Vereinigten Staaten den freien Handel geregelt haben und die englische Regierung Rauchern von Tabakzigaretten den Genuss der deutlich weniger schädlichen Alternative sogar empfiehlt. “Es ist in keiner Weise nachzuvollziehen, warum in Deutschland Arbeitsplätze grundlos vernichtet werden, während andernorts die neue Branche völlig zurecht blüht”, sagt Dac Sprengel, der Vorsitzende des Verbands des E-Zigarettenhandels.

Der Erlass des Gesundheitsministeriums Nordrhein-Westfalen, wonach die elektrische Zigarette und die Aromaliquids unter das Arzneimittelgesetz fielen und der freie Handel verboten werden müsse, hat zur Verunsicherung des Marktes beigetragen. Zahlreiche Händler klagen seitdem über massive Umsatzeinbrüche, Betreiber von E-Zigarettenshops fürchten sogar um ihre Existenz.

Rechtliche Einschätzung durch Experten

Die gesetzliche Grundlage des Erlasses wird von Rechtsexperten angezweifelt: “Warum sollten Stoffe, die zu ganz anderen Zwecken hergestellt und verwendet werden, Arzneimittel sein, nur weil sie irgendeinen Effekt auf den menschlichen Körper haben können?”, stellt Prof. Dr. Wolfgang Voit fest. Der Sprecher der Forschungsstelle für Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg ergänzt: “Der Vertrieb der E-Zigarette, die zu Genusszwecken und nicht zur Nikotinentwöhnung geraucht werden, kann deshalb nach dem Arzneimittelrecht nicht verboten werden.”