Dreimonatige Sperrung der Zülpicher Straße in Köln-Sülz als Verkehrsversuch

Dreimonatige Sperrung der Zülpicher Straße als Verkehrsversuch copyright: Rainer Sturm / pixelio.de
Dreimonatige Sperrung der Zülpicher Straße als Verkehrsversuch
copyright: Rainer Sturm / pixelio.de

Die Zülpicher Straße im Stadtteil Köln-Sülz wird im Bereich des Campus der Universität zu Köln für den Autodurchgangsverkehr gesperrt. Durch diese zunächst vorübergehend geltende Regelung sollen die Aufenthaltsqualität gesteigert sowie die Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger verbessert werden. Die Bezirksvertretungen Innenstadt und Lindenthal sowie der Verkehrsausschuss hatten die Sperrung als Verkehrsversuch beschlossen.

Die Sperrung in beiden Richtungen wurde am heutigen Dienstagvormittag, 19. April 2016, auf der Zülpicher Straße in Höhe der Grünfläche zwischen Meister-Ekkehart-Straße und Hans-Mayer-Weg eingerichtet. Im gesperrten Bereich fallen rund 25 öffentliche Langzeitparkplätze fort. Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik weist mit einer Beschilderung großräumig auf die Sperrung hin. Die Kosten für Beschilderung und das Aufstellung der Absperrungen betragen rund 10.000 Euro.

Beschlossen wurde die neue Regelung mit einer Dauer von mindestens drei Monaten während der normalen Studienzeiten der Universität zu Köln. Sowohl im Vorfeld der Sperrung als auch währenddessen begleitet die Verwaltung den Verkehrsversuch intensiv, um festzustellen, wie sich die Sperrung auf den Auto- und Radverkehr im Uni-Viertel auswirkt. Die ersten Beobachtungen und Feststellungen sind bereits Ende 2015 erfolgt. Mit den nächsten Erhebungen rund um den gesperrten Bereich beginnt das Amt Mitte Mai 2016. Bis dahin haben sich die Verkehrsteilnehmer rund vier Wochen an die neue Regelung gewöhnen können. Die Ergebnisse legt die Verwaltung nach den Sommerferien den politischen Gremien zur weiteren Beratung vor.

Bürgerinnen und Bürger, die sich über den Verkehrsversuch informieren möchten beziehungsweise Fragen dazu haben, können sich beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr unter den Rufnummer 0221 – 221 – 26 86 6 oder 221 – 27 16 5 melden.

AKTUALISIERT 21.04.2015: 

Vorübergehende Änderung bei der Sperrung Zülpicher Straße – Absperrpfosten in Richtung Innenstadt werden am kommenden Montag gesetzt

Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik hat am 19. April 2016 einen Verkehrsversuch auf der Zülpicher Straße im Stadtteil Köln-Sülz gestartet. Durch eine zunächst für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten vorgesehene Sperrung in Höhe von Meister-Ekkehart-Straße und Hans-Mayer-Weg sollen die Aufenthaltsqualität gesteigert und die Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger verbessert werden.

Kurz nach Einrichtung der Sperren hat sich am gestrigen Nachmittag ein Lastkraftwagen, der die Hinweise zur Sperrung in Richtung Innenstadt nicht beachtet hat, festgefahren. Der Fahrer wollte, nachdem er festgestellt hat, dass er an der Sperre nicht weiterkommt, durch die Wilhelm-Waldeyer-Straße zurück zur Universitätsstraße fahren. Wegen der Enge der Straße blieb der Lkw wegen falsch parkender Autos stecken. Dies führte im Bereich der Zülpicher Straße zu einem größeren Verkehrsstau. Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik hat darum kurzfristig entschieden, die Pfosten in Fahrtrichtung Innenstadt zunächst wieder zu demontieren.

Um solche Situation zu verhindern wird die Sperrung auf der Zülpicher Straße in Richtung Innenstadt nun erst ab Montag, 25. April 2016, umgesetzt. Bis dahin werden die Sperrpfosten nicht wieder eingebaut. Außerdem werden noch am heutigen Mittwoch, 20. April 2016, an der Zülpicher Straße/Universitätsstraße zusätzliche Hinweisschilder mit einem Einfahrverbot für Lkw über 3,5 Tonnen installiert.

Autofahrer, die von der Universitätsstraße in die Zülpicher Straße einfahren, sollen vor der Sperre die Zülpicher Straße über die Wilhelm-Waldeyer-Straße problemlos wieder verlassen können. Damit dies auch für größere Fahrzeuge möglich ist, werden in der Wilhelm-Waldeyer-Straße vorübergehend Halteverbotszonen eingerichtet. Diese müssen aus rechtlichen Gründen 72 Stunden vor ihrer Gültigkeit angekündigt werden.

Von daher werden die Sperrpfosten auf der Zülpicher Straße in Fahrtrichtung Innenstadt erst nach Ablauf dieser 72-Stunden-Frist am kommenden Montag, 25. April 2016, installiert. Das Durchfahrverbot auf der Zülpicher Straße in Richtung stadtauswärts, das am 19. April eingerichtet wurde, bleibt bestehen.

Damit sich Autofahrer bereits frühzeitig an die künftige Regelung gewöhnen, bittet die Stadt den Durchgangsverkehr, sich schon jetzt auf die Sperrung ab Montag einzurichten und auf andere Strecken auszuweichen.