Ab sofort wird die Stadt Köln das Skaten auf der Domplatte nicht weiter dulden. Skater, welche die Domplatte zu Freizeit- und Spaßfahrten nutzen, müssen nun mit Sanktionen rechnen. Denn dies – es sei denn, mit dem Board soll lediglich der Platz überquert werden – stellt eine nicht erlaubte Sondernutzung dar.
Neue Skateranlage “Kap 686” im Rheinauhafen wird gut angenommen
Seit zwei Monaten steht Skaterinnen und Skatern aus Köln und dem Umland im Rheinauhafen die neue Skateranlage “Kap 686” zur Verfügung. Die Anlage wird von Beginn an sehr gut angenommen und bietet nicht nur eine attraktive Fläche zum Fahren und Springen, sondern auch eine beeindruckend gelegene “Location” am Rheinufer. Die Anlage zieht seit ihrer Einweihung Anfang August bis in die Abendstunden eine große Zahl von Skaterinnen und Skatern an, so dass deren Zahl auf dem Roncalliplatz bis auf wenige Tage rapide zurückgegangen ist.
In den vergangenen zwei Monaten, zeitgleich zur Eröffnung der neuen Skateranlage, hat der Ordnungsdienst die Skaterinnen und Skater auf der Domplatte angesprochen. Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sie darauf hingewiesen, dass das Freizeitskaten dort eine unerlaubte Sondernutzung darstellt. Ihnen wurde das neue attraktive Angebot am Rheinufer vorgestellt und sie erhielten Hinweise, wie sie die Anlage am besten erreichen können.
Insbesondere ist der Ordnungsdienst in den vergangenen Wochen gegen die Skaterinnen und Skater vorgegangen, die Hütchen, Rampen oder sonstige Gegenstände als Parcours oder Hindernisse auf der Domplatte aufgestellt haben. Gerade durch das Springen und das laute Aufkommen der Boards auf dem Boden ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Lärmbelästigungen gekommen, über die sich Anwohnerinnen, Anwohner, Anligerinnen, Anlieger, Besucherinnen und Besucher regelmäßig bei der Stadt beschwert haben.
Nach dieser zweimonatigen Übergangszeit müssen Skaterinnen und Skater auf der Domplatte künftig damit rechnen, dass ein schriftliches Verwarnungsgeldverfahren gegen sie eingeleitet wird. Bei Erstverstößen werden bei Jugendlichen 20 Euro Verwarnungsgeld und bei Erwachsenen 35 Euro fällig, bei wiederholten Verstößen werden die Geldbußen erhöht. In jedem Fall wird ein Platzverweis ausgesprochen. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass der Ordnungsdienst bei hartnäckigen Wiederholungstätern auch das Skateboard sicherstellt.
“Um derartige Sanktionen zu vermeiden, bittet die Stadt Köln alle, die skaten möchten, die Anlage am “Kap 686″ zu nutzen,” appelliert Stadtdirektor Guido Kahlen.
“Unsere Erfahrungen zeigen, dass schon jetzt der Großteil der Skaterinnen und Skater dort fährt – und zwar nicht wegen drohender Verwarngelder auf der Domplatte, sondern weil die Anlage als Skater-Paradies empfunden wird,” so Kahlen weiter.
Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ Ähzebär un Ko e.V.