Kölner, die nach dem 1. November 2010 einen Personalausweis beantragen, erhalten automatisch den neuen, elektronischen Personalausweis. Dieser Ausweis im Scheckkartenformat vereint die bisherige Ausweisfunktion mit einer Speicherung der persönlichen Daten auf einem Chip. CityNEWS erklärt Ihnen den neuen Ausweis.
Weitere Neuerungen sind ein biometrisches Foto und die optionale Speicherung von Fingerabdrücken sowie die Vorbereitung für die elektronische Unterschrift.
Zudem kann der neue Personalausweis als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden. So kann man sich künftig beispielsweise auch bei Geschäften im Internet einfach und eindeutig ausweisen. Wer diese Funktion nicht nutzen möchte, kann sie jederzeit – auch bei der Abholung des Ausweises – im Bürgeramt gebührenfrei deaktivieren lassen. Für eine spätere Aktivierung werden dann Gebühren in Höhe von sechs Euro fällig.
Nach der neuen Gebührenverordnung des Bundes beträgt die Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises für Bürgerinnen und Bürger ab einem Alter von 24 Jahren 28,80 Euro. Der Ausweis ist dann zehn Jahre gültig. Wer jünger als 24 Jahre ist, zahlt eine Gebühr in Höhe von 22,80 Euro. Der Ausweis ist dann sechs Jahre gültig. Auch der bisher kostenlose erste Personalausweis für 16-Jährige ist künftig gebührenpflichtig.
Alter Personalausweis behält seine Gültigkeit
Ausgestellte Personalausweise im alten Format behalten auch über den 1. November 2010 hinaus ihre Gültigkeit. Kölnerinnen und Kölner, deren Ausweis kurzfristig abläuft, können zunächst einen vorläufigen Ausweis und dann ab dem 1. November 2010 den neuen Personalausweis beantragen. Wer einen Reisepass besitzt, kann auf die Ausstellung eines vorläufigen Ausweises verzichten.
Wer vor dem 1. November 2010 einen Personalausweis alter Art beantragt, erhält diesen dann zehn Jahre gültigen Ausweis für acht Euro. Ist der alte Ausweis noch länger als sechs Monate gültig, kommt zusätzlich eine Gebühr in Höhe von fünf Euro hinzu.
Stadtdirektor Guido Kahlen weist darauf hin: “Mit dem Personalausweis im alten Format sparen die Bürgerinnen und Bürger Gebühren und dürfen auf dem Foto auch noch lächeln. Allerdings können die zusätzlichen Funktionen des neuen, elektronischen Personalausweises dann nicht genutzt werden.”
Weitere Informationen zu der Beantragung des neuen Personalausweises erhalten Bürgerinnen und Bürger unter Telefon 0221 – 221-0 und hier im Internet.
Mehr Informationen zu den neuen Funktionen und Möglichkeiten des neuen Personalausweises gibt es beim Bundesministerium des Innern und unter Telefon 0180 – 13 33 33 3, 3,9 Cent je Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 Cent je Minute aus dem Mobilfunknetz. Servicezeiten sind montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr, sowie hier im Internet.