Wahlbenachrichtigungen in Köln sind zugestellt

805.000 Wahlbenachrichtigungen für Europa- und Kommunalwahl, 225.000 für Integrationsrat  / copyright: Edith Ochs/ pixelio.de
805.000 Wahlbenachrichtigungen für Europa- und Kommunalwahl, 225.000 für Integrationsrat
copyright: Edith Ochs/ pixelio.de

Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl und Europawahl sowie für den Kölner Integrationsrat sind spätestens am vergangenen Sonntag, 4. Mai 2014, den Kölner Wahlberechtigten zugestellt worden.

805.0000
Wahlbenachrichtigungen wurden für die Europa- und Kommunalwahl, weitere
225.000 für die Wahl zum Integrationsrat, durch das von der Stadt Köln
beauftragte Unternehmen zugestellt.

Für die Kommunalwahl, bestehend aus der Wahl der Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretung, sind alle Deutschen, EU-Bürgerinnen
und -Bürger wahlberechtigt die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet
haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihren Wohnsitz in
Köln haben.

Für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind alle Deutschen und EU-Bürgerinnen
und -Bürger mit Wohnsitz in Deutschland wahlberechtigt, die am Wahltag
das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens drei Monate vor der Wahl
in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der EU
leben und nicht in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Für die
Integrationsratswahl
sind alle Ausländerinnen und Ausländer
wahlberechtigt, sowie Deutsche, die die deutsche Staatsangehörigkeit
erworben haben durch Annahme als Kind oder durch die Ausstellung der
Bescheinigung gemäß §15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes.
Ebenso sind diejenigen wahlberechtigt, die die Überleitung als Deutscher
ohne Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz
durch Einbürgerung erhalten haben. Weiter müssen die Wahlberechtigten
am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben mindestens seit dem 16.
Tag vor der Wahl mit Hauptwohnung in Köln gemeldet sind, und sich seit
mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten oder sich
sonst gewöhnlich hier aufhalten und keine Wohnung außerhalb Kölns haben.
Da der größte Anteil der Wahlberechtigten sowohl für die Europa- als
auch die Kommunalwahl wahlberechtigt ist, hat die Wahlorganisation für
diese beiden Wahlen eine gemeinsame Wahlbenachrichtigung versandt. Für
die Integrationsratswahl wurde eine separate Wahlbenachrichtigung
verschickt.

Wenn Bürgerinnen und Bürger aufgrund der vorgenannten
Kriterien für alle Wahlen – also Kommunal-, Europawahl und
Integrationsratswahl – wahlberechtigt sind, haben Sie zwei
Wahlbenachrichtigungskarten erhalten. Für welche Wahl diese gelten, ist
auf der jeweiligen Wahlbenachrichtigungskarte genau angegeben.

Sollte
jemand bis jetzt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber
wahlberechtigt sein, dann sollte er sich so schnell wie möglich an die
Wahlorganisation der Stadt Köln wenden unter per E Mail oder telefonisch
unter 0221 – 221 21212.

Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ ver.di