Kein Streusalz auf Gehwegen – der Umwelt zuliebe

Kein Streusalz verwenden! / copyright: © Andreas F. - Fotolia.com
Kein Streusalz verwenden!
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Umweltdezernentin Marlis Bredehorst weist die Kölner Bürgerinnen und Bürger auf Streusalzverbot hin und bittet stattdessen alternatives Streugut (Split und Granulat) zu verwenden.

Anlässlich der derzeitigen Wetterlage mit niedrigen Temperaturen, Frost und Schneefall weist Umweltdezernentin Marlis Bredehorst auf das bestehende Streusalzverbot hin. Streusalz und sonstige auftauende Stoffe dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden, um die Bürgersteige von Schnee frei zu halten. Geregelt ist das in Paragraph 5 Winterwartung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln. Danach dürfen Salze und ähnliche Stoffe nur in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei Eisregen, sowie auf Treppen, Brückenauf- und -abgängen, Rampen, Gefälle- oder Steigungsstrecken oder auf ähnlichen Gefahrenstellen verwendet werden.

Die Räumung von Schnee und Eis auf Geh- und Fahrradwegen ist grundsätzlich Sache der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer beziehungsweise der von ihnen beauftragten Personen, wie zum Beispiel Hausmeister oder auch Mieterinnen und Mieter. Die Gehwege sind bei Schnee und Eisglätte in einer Breite von mindestens 1,50 Metern sofort zu bestreuen. Dezernentin Bredehorst rät allen Bürgerinnen und Bürgern, das Streusalzverbot der Umwelt zuliebe einzuhalten und stattdessen alternatives Streugut, wie Split und Granulat, zu verwenden.

Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ Ähzebär un Ko e.V.