Recycling 2.0 – Was bringt das neue Elektro-Gesetz? Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet Fragen zum neuen Gesetz

Recycling 2.0 - Was bringt das neue Elektro-Gesetz? / copyright: Paul-Georg Meister / pixelio.de
Recycling 2.0 – Was bringt das neue Elektro-Gesetz?
copyright: Paul-Georg Meister / pixelio.de

Für Elektrohändler brechen nach dem Willen der Regierung neue Zeiten an. Sie sollen verpflichtet werden, defekte Toaster, Handys und anderen Elektroschrott, der eine gewisse Größe nicht überschreitet, ab Ende dieses Jahres zurückzunehmen.

Das Kabinett billigte im März den Entwurf von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) für eine Reform des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Die wichtigsten Fragen zum Gesetzentwurf beantwortet der ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer bei CityNEWS.

Elektroschrott gehört nicht in den Hausmüll. Aber warum ein neues Gesetz?

Rechtsanwalt Tobias Klingelhöfer: Derzeit sind Verbraucher verpflichtet, ihren Elektroschrott umweltverträglich zu entsorgen und dem Recycling zuzuführen. Statt auf dem Recyclinghof landen ausgemusterte Elektrogeräte aber oft am falschen Ort. Dabei können in ihnen Gold, Kupfer oder seltene Erden stecken. Zudem enthalten manche Geräte Stoffe wie Blei, die nicht in die Umwelt gehören. Mit dem neuen Gesetz wird aber vor allem eine neue EU-Richtlinie umgesetzt. Bis 2016 sollen mindestens 45 Prozent des anfallenden Elektromülls erfasst und wenn möglich wiederverwertet werden, bis 2019 soll die Quote auf 65 Prozent steigen. Darüber hinaus will die Regierung auch den illegalen, gesundheitsgefährdenden Schrottexport nach Afrika eindämmen.

Müssen alle Händler den Elektroschrott zurücknehmen?

RA Tobias Klingelhöfer: Die Pflicht zur Rücknahme soll nur für jene rund 9.000 Elektromärkte gelten, die eine Ladenfläche von mehr als 400 Quadratmetern haben. Anbieter, die nur auf kleiner Fläche solche Geräte verkaufen, sind befreit.

Gilt die Rücknahmepflicht für alle Elektrogeräte?

RA Tobias Klingelhöfer: Bei der Rücknahmepflicht ist die Größe der Altgeräte entscheidend: Wenn ein Gerät eine Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern hat, sollen die Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmeter Elektroverkaufsfläche Geräte auch ohne Neukauf zurücknehmen müssen, egal wo sie gekauft worden sind. Das gilt etwa für Handys und Ladegeräte, aber auch viele Toaster erfüllen das Kriterium. Kassenbons für die Altgeräte braucht man nicht vorzuzeigen. Den alten Fernseher oder Staubsauger sollen die betroffenen Händler nur beim Kauf eines gleichwertigen neuen Geräts kostenlos zurücknehmen müssen.

Gilt die Rücknahmepflicht auch für bestellte Ware aus dem Internet?

RA Tobias Klingelhöfer: Auch Onlinehändler sollen gezwungen werden, Altgeräte zurückzunehmen. Amazon verlangt beispielsweise derzeit einen Pauschalpreis von 15 Euro in Deutschland, wenn zum Beispiel bei der Lieferung der neuen Waschmaschine die alte mitgenommen werden soll. Das wäre künftig hinfällig. Darüber hinaus empfiehlt das Umweltministerium Rücknahmekooperationen mit dem stationären Handel oder Partnerschaften mit Sozialeinrichtungen, die mit der Verwertung Geld verdienen könnten.

Müssen die Verbraucher für die Rücknahme zahlen?

RA Tobias Klingelhöfer: Nein, bei der Rückgabe soll der Kunde nichts zahlen müssen. Allerdings steht im Gesetzentwurf: “Ob und in welchem Maße die Entsorgungskosten auf die Verbraucherpreise umgelegt werden, ist von einer Reihe von Einflussfaktoren abhängig, u. a. von der Wettbewerbsintensität auf den jeweiligen Märkten.” Die entstehenden Mehrkosten könnten also auf die Verbraucher abgewälzt werden.

Was machen die Händler mit dem Elektroschrott?

RA Tobias Klingelhöfer: Entweder verwerten die Händler die alten Geräte selbst oder übergeben sie den Herstellern oder einem Entsorgungsunternehmen, denn kommunale wie private Entsorger haben großes Interesse an mehr Elektromüll. In Zeiten knapper werdender Rohstoffe lässt sich damit gutes Geld verdienen.

Wann kommt das neue Gesetz?

RA Tobias Klingelhöfer: Wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, soll das Gesetz bis Jahresende in Kraft treten.

Woran muss der Verbraucher bei der Rückgabe noch denken?

RA Tobias Klingelhöfer: Die Rückgabe der Geräte ist für den Verbraucher denkbar einfach. Der Kunde muss nur alte, nicht fest eingebaute Batterien herausnehmen.

Was kann man jetzt schon tun?

RA Tobias Klingelhöfer: Produkte, die über Stromkabel oder Batterie betrieben werden, dürfen auch jetzt schon nicht in den Hausmüll. Verbraucher können ihren Elektroschrott beim örtlichen Recyclinghof abgeben. Viele Entsorgungsunternehmen holen große Geräte auf Anfrage kostenlos ab. Auch einige Einzelhändler nehmen schon jetzt alte Elektrogeräte freiwillig an. Alte Handys nehmen die meisten Mobilfunkanbieter kostenfrei zurück.

Autor: Redaktion / ARAG