Steigende Einbruchzahlen: Der Staat schützt mit!

Alle zwei Minuten wird hierzulande in Häuser und Wohnungen eingebrochen. Der Staat hat darauf reagiert und gibt nun Zuschüsse zum Einbruchschutz. Foto: djd/ABUS
Alle zwei Minuten wird hierzulande in Häuser und Wohnungen eingebrochen. Der Staat hat darauf reagiert und gibt nun Zuschüsse zum Einbruchschutz.
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Die Einbruchzahlen in Deutschland sind so hoch wie lange nicht mehr, alle zwei Minuten wird in Häuser und Wohnungen eingebrochen. Der Staat hat darauf reagiert: Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt das Bundesbauministerium bis 2017 insgesamt 30 Millionen Euro in Form von Zuschüssen zum Einbruchschutz bereit. Wie hoch kann der Zuschuss ausfallen und wie kann man ihn sich sichern?

Angebot muss vom Fachunternehmen stammen

“Förderfähig sind zehn Prozent der Investitionskosten bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz, der maximale staatliche Zuschuss beträgt 1.500 Euro”, so Florian Lauw, Sicherheitsexperte bei ABUS. Die Mindestinvestition, um an einen Zuschuss zu gelangen, liege bei 2.000 Euro. Gefördert würden zum Beispiel der Einbau von Alarmanlagen und Gegensprechanlagen, Videoüberwachung sowie der Einbau und die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen oder Fenstern. Wer eine förderfähige Maßnahme im Zusammenhang mit einer Modernisierung zum KfW-Standard “Altersgerechtes Haus” durchführe, für den seien insgesamt sogar über 6.000 Euro vom Staat drin.

Voraussetzung für den Investitionszuschuss ist, dass das entsprechende Angebot von einem Fachunternehmen stammt und die Systeme bestimmte DIN-Normen erfüllen. “Das Angebot muss deshalb zunächst bei der KfW eingereicht und von dieser genehmigt werden, erst dann kann die Maßnahme durchgeführt werden”, so Lauw.

Voraussetzung für den staatlichen Zuschuss zu einer einbruchhemmenden Maßnahme ist, dass das entsprechende Angebot von einem Fachunternehmen stammt. Foto: djd/ABUS
Voraussetzung für den staatlichen Zuschuss zu einer einbruchhemmenden Maßnahme ist, dass das entsprechende Angebot von einem Fachunternehmen stammt.
Foto: djd/ABUS

Mechatronischer Einbruchschutz ist förderfähig

Förderfähig sind beispielsweise Maßnahmen zum sogenannten mechatronischen Einbruchschutz, der dem Versuch des Eindringens mechanischen Widerstand entgegensetzt, ihn elektronisch detektiert und meldet. “Im Gegensatz zu herkömmlichen Alarmanlagen kann ein mechatronisches System verhindern, dass der Einbrecher überhaupt ins Innere des Gebäudes gelangt”, so Lauw. Setze der Eindringling an einem mechatronisch geschützten Fenster oder an einer Tür einen Hebelversuch an, würden spezielle Präventionsmelder sofort Alarm auslösen und dem Angreifer zugleich einen Widerstand von etwa 1,5 Tonnen entgegensetzen.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Alarmanlagen kann ein mechatronisches System verhindern, dass der Einbrecher überhaupt ins Innere des Gebäudes gelangt. Foto: djd/ABUS
Im Gegensatz zu herkömmlichen Alarmanlagen kann ein mechatronisches System verhindern, dass der Einbrecher überhaupt ins Innere des Gebäudes gelangt.
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Die neue staatliche Förderung im Überblick

Förderfähig sind Material- und Handwerkerkosten zum Einbruchschutz unter der Voraussetzung, dass die Umbauarbeiten durch ein Fachunternehmen des Handwerks durchgeführt werden.

Gefördert werden unter anderem:

  • Systeme zur Einbruchs- und Überfallmeldung
  • Videoüberwachung im Eingangsbereich
  • Nachrüstung etwa mit Tür-Zusatzschlössern
  • Einbau von Türspionen, Türkommunikation und Gegensprechanlagen
  • Bewegungsmelder
  • Beleuchtung des Eingangsbereichs