Steigende Zahlen bei der Geschwindigkeitsüberwachung – Weniger Knöllchen für Parkverstöße

Weniger Knöllchen für Parkverstöße / copyright: erysipel / pixelio.de
Weniger Knöllchen für Parkverstöße
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Der Ordnungs- und Verkehrsdienst im Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln legt seine vorläufige Statistik für das Jahr 2015 vor. Die Statistik basiert auf den Fallzahlen zum 30. November 2015. Die Zahlen für Dezember wurden anhand der Dezemberwerte aus den Vorjahren prognostiziert.

Bei den Angaben zu den Einnahmen handelt es sich um die Beträge, die nach dem aktuellen Stand der Verfahren erwartet werden können. Hier sind ständige Anpassungen durch eingestellte oder rechtskräftig abgeschlossene Verfahren erforderlich.

Geschwindigkeitsüberwachung

Bei der Überwachung des fließenden Verkehrs sind die Fallzahlen in einigen Bereichen gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen. Die mobile Überwachung an wechselnden Gefahrenstellen im Stadtgebiet verzeichnet einen Zuwachs von rund 19 Prozent. Der resultiert in erster Linie aus zusätzlichen Nachtschichten zusammen mit der Polizei im Rahmen der Sonderaktion “Raser”.

Auch die stationäre Überwachungsanlage auf der BAB3 in Höhe Königsforst hat rund 60 Prozent mehr Geschwindigkeitsverstöße erfasst. Dort wurden im Mai neue Kameras eingebaut und anschließend die Schwellenwerte für das Auslösen der Kamera gesenkt. Für beide Bereiche ist anhand der Einnahmen festzustellen, dass die meisten Verstöße auf geringen Überschreitungen beruhen, die mit einem niedrigen Verwarngeld geahndet wurden. Nur in wenigen Fällen wurden extreme Geschwindigkeiten gemessen, die dann aber auch eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.

Den negativen Rekord des Jahres schaffte ein Fahrer, der im August auf der Aachener Straße in Höhe Melatenfriedhof mit 139 Kilometer pro Stunde bei erlaubtem Tempo 50 erwischt wurde. Gegen ihn wurden ein Bußgeld von 680 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt, außerdem erhielt er zwei Punkte in Flensburg.

Deutlich erschwert war die Überwachung der Geschwindigkeit auf der Leverkusener Rheinbrücke BAB1 in Fahrtrichtung Dortmund, die die Stadt Köln im Auftrag des Landes durchführt. Dort hatte eine Firma im Auftrag des Landesbetriebes Straßenbau NRW im Mai Asphaltierungsarbeiten durchgeführt. Dabei wurden die Messschleifen zur Geschwindigkeitsüberwachung in zwei von drei Spuren beschädigt. Die vom Landesbetrieb beauftragte Reparatur wurde im Dezember ausgeführt, nun fehlt noch die Abnahme durch den Eichbeamten, bevor die Anlage wieder komplett in Betrieb gehen kann. Die Anzahl der erfassten Verstöße ist entsprechend von 48.000 im Vorjahr auf nun rund 19.000 zurückgegangen. Verkehrsberuhigend wirken sich in diesem Zusammenhang auch Anschlussbaustellen aus, die für zähflüssigen Verkehr auf der Brücke sorgen.

Auch die von der Polizei erfassten Gewichtsverstöße sind um rund 18 Prozent zurückgegangen. Allerdings werden jetzt deutlich mehr dieser Verstöße als vorsätzliche Tat mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet.

Weniger Knöllchen für Parkverstöße

Die Zahl der erfassten Parkverstöße ist unter die Millionengrenze gesunken. Dies ist wesentlich darin begründet, dass die Bewirtschaftung durch Parkscheinautomaten und das Bewohnerparken weiter ausgebaut worden sind. Parkscheinautomaten werden mehr genutzt, da sie bei verstärktem Kontrolldruck gegenüber dem Knöllchen die preiswertere Alternative darstellen.

Ordnungsdienst in allen Bezirken unterwegs

Der Ordnungsdienst ist in vielen Bereichen der verlängerte Arm von Fachabteilungen und Ämtern. Einnahmen zu diesen Aufgaben werden dann in den jeweiligen Fachbereichen und nicht beim Ordnungsdienst dargestellt. Daher beschränkt sich die Statistik für den Ordnungsdienst auf Fallzahlen.

Bei den Müllknöllchen werden überwiegend weggeworfene Zigarettenkippen erfasst. In der Innenstadt sind die Fallzahlen nach intensiven Kontrollen stark zurückgegangen. Nun werden die Kontrollen mehr in die Bezirke verlagert. Dort werden bei geringerem Publikumsverkehr auch deutlich weniger Verstöße festgestellt.

Das Verwarngeld für Wildpinkler wurde grundsätzlich auf 55 Euro erhöht. Bei besonderen Umständen (Wildpinkeln an Gebäuden oder Denkmälern) wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das dann auch mit einem dreistelligen Bußgeld enden kann. Die Fallzahlen erscheinen seitdem rückläufig. Dieser Eindruck gilt nicht für Großveranstaltungen. Dort nimmt die Zahl der Wildpinkler eher zu. Allerdings erfordert die Ansprache von Wildpinklern bei Großveranstaltungen wegen der zunehmenden Aggressionsbereitschaft einen immer intensiveren Personaleinsatz.

Die Anzahl der Lärmbeschwerden ist um rund 500 angestiegen. Damit ist ein erhöhter Kontrollaufwand verbunden. In 2015 gab es alleine 95 Einsätze (Vorjahr 37) im Zusammenhang mit illegalen Techno-Partys auf großen Freiflächen, im Grünen oder in geschützten Landschaftsbereichen. Diese Einsätze erforderten in den meisten Fällen den Einsatz von zehn und mehr Kräften. Sie endeten regelmäßig mit der Beschlagnahme von Teilen der verwendeten Technik, um eine Fortsetzung der Lärmbelästigung zu unterbinden. Wegen der erheblichen Auswirkungen dieser illegalen Partys auf Anwohner, Fauna und Flora wurden die kritischen Bereiche bei entsprechender Wetterlage auch regelmäßig präventiv aufgesucht. Dabei konnte in vielen Fällen bereits im Vorfeld verhindert werden, dass es überhaupt zu Beeinträchtigungen kommt. Diese Fälle wurden statistisch nicht erfasst.

Bombenfunde und Evakuierungen

Die Evakuierungsmaßnahmen zur Vorbereitung von Bombenentschärfungen erfordern einen immer größeren Personaleinsatz, um Beeinträchtigungen für Anwohner, Gewerbetreibende und Verkehrsteilnehmer zeitlich möglichst kurz zu begrenzen. Der durchschnittliche Personalaufwand bei einer Entschärfung ohne irgendwelche Besonderheiten liegt schon bei 65 Personen. In besonderen Fällen müssen bis zu 160 Kräfte eingesetzt werden, um Gebiete mit großen Objekten (Hochhäuser) oder besonderen Einrichtungen (Seniorenzentrum, Krankenhaus) zu evakuieren.

Autor: Redaktion / Stadt Köln