Die Allgemeinverfügung des Glas- und Flaschenverbots der Stadt Köln zur Aktion “Mehr Spaß ohne Glas” an den Karnevalstagen im Jahr 2010 im Bereich von Altstadt, Zülpicher Viertel und der Ringe ist durch das Oberverwaltungsgericht Münster mit einem Urteil bestätigt worden (AZ 5 A 2375/10 und 5 A 2382/10).
Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt bewährtes Kölner Konzept
Damit ist der Weg frei für “Mehr Spaß ohne Glas” an den Karnevalstagen 2012, am 11.11.2012 und für den Straßenkarneval in der Zukunft. Auch alle anderen Städte mit vergleichbaren Voraussetzungen, die dem beispielhaften Vorgehen der Stadt Köln an den Karnevalstagen gefolgt waren, beispielsweise Düsseldorf, haben jetzt die notwendige Rechtssicherheit für ihre Entscheidungen.
Die Richter des Senats sahen die Gefahrenlage, die an den tollen Tagen im Kölner Karneval durch das Glas und die feiernden Menschenmassen gegeben ist, genau so ernst wie sie die Stadt Köln beurteilt hat.
“Mit dieser Entscheidung machen die Richter den Weg frei für ein ausgelassenes Feiern der Jecken in Köln – ohne das Risiko von Schnittverletzungen oder Reifenschäden an Einsatzfahrzeugen”, so Stadtdirektor Guido Kahlen.
Die Kölnerinnen und Kölner sowie Gäste haben das im Karneval 2010 eingeführte Glasverbot akzeptiert und begrüßt. Der seit dem vergangenen Jahr angebotene Service der Stadt Köln, den in Glasflaschen mitgebrachten Alkohol an den Glassammelstellen in bereitgestellte Plastikbecher umzufüllen, hat diese Akzeptanz nochmals gesteigert. Somit ist aktuell keine große Überzeugungsarbeit bei den Jecken mehr notwendig.
Stadtdirektor Kahlen weiter: “Damit sind die Richter des Senats in Münster ihrer Linie treu geblieben und haben den Jecken auf den Straßen Kölns einen großen Dienst erwiesen. Im Interesse der Sicherheit und Gesundheit für die Feiernden. Diese praxis- und lebensnahe Entscheidung wird die ohnehin schon hohe Akzeptanz von “Mehr Spaß ohne Glas” bei allen Beteiligten nochmals erhöhen.”
Wesentlicher Inhalt der Allgemeinverfügungen zur Aktion “Mehr Spaß ohne Glas” ist, dass das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen für bestimmte Zeiten an Karneval untersagt werden. Das Verbot für die Session 2012 gilt in der Altstadt und im Zülpicher Viertel am 16. Februar 2012 (Weiberfastnacht) von 8 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag, am 18. Februar 2012 (Karnevalssamstag) von 18 Uhr bis 8 Uhr sowie am 20. Februar 2012 (Rosenmontag) von 18 Uhr bis 8 Uhr.
Eine Revision zu dem Urteil hat der Senat des Oberverwaltungsgerichts nicht zugelassen. Noch nicht sicher ist, ob die Kläger versuchen werden, das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen.
Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ Ähzebär un Ko e.V.