Stadt Köln gibt Tipps zum Poststreik: Briefkästen für fristwahrende Schriftstücke

Stadt Köln gibt Tipps zum Poststreik / copyright: BirgitH / pixelio.de
Stadt Köln gibt Tipps zum Poststreik
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Die Stadt Köln bereitet sich derzeit auf mögliche Auswirkungen eines Streiks bei der Deutschen Post vor. Derzeit verhandelt sie mit verschiedenen Unternehmen, die ebenso wie die Post, zum Beispiel Briefsendungen mit Empfangsbekenntnis zustellen kann.

Für den umgekehrten Weg, bei dem rechtzeitig und fristwahrend Anträge, Widersprüche oder auch Ausschreibungsunterlagen bei der Stadt Köln eingehen müssen, empfiehlt die Stadt Köln Bürgern und Unternehmen verschiedene Wege.

Grundsätzlich sind die Absender für den rechtzeitigen Eingang ihrer Briefe bei der Stadt Köln verantwortlich. Ein Schreiben an die Stadt, das fristwahrend eingelegt werden muss, kann auch direkt in allen städtischen Dienstgebäuden abgegeben werden. Dort erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

Zudem verfügt die Stadtverwaltung über sogenannte Nachtbriefkästen, in den automatisch der Eingang des Schriftstücks dokumentiert wird. Solche Nachtbriefkästen befinden sich an den Dienstgebäuden Kalk-Karree, Ottmar-Pohl-Platz 1, am Stadthaus in Deutz, Willy-Brandt-Platz 2, am Stadthaus Deutz Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3 und am Rathaus, Spanischer Bau, Rathausplatz.

Widersprüche gegen Bescheide, Einsprüche in Bußgeldverfahren oder sonstige Schreiben können auch per FAX an die jeweilige Dienststelle geschickt werden. Die Fax-Nummern sind im Briefkopf des jeweiligen Bescheides angegeben bzw. im Internet auf der städtischen Homepage zu finden.

Möglich ist jedoch die elektronische Kommunikation per E-Mail unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur an vps@stadt-koeln.de. Genauso können solche Schriftstücke per DE-Mail an info@stadt-kolen.de-mail.de gesandt werden. Dann sollte die Versandoption „Absenderbestätigt“ aktiviert werden.

Wer sich an Ausschreibungen der Stadt Köln beteiligen möchte, der kann dies inzwischen elektronisch tun. Wer das Angebot elektronisch abgeben will und noch keine elektronische Signatur hat, muss den sogenannten „Mantelbogen“ mit der Unterschrift in den in den Vergabeunterlagen genannten Briefkasten beim Zentrale Vergabeamt einwerfen, so wie dies auch mit Angeboten in Papierform erforderlich ist.

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Autor: Redaktion / Stadt Köln