Zum Jahreswechsel startet die elektronische Lohnsteuerkarte

Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte werden alle wichtigen Daten künftig digital übermittelt. / copyright: ELStAm/fotolia.de/ret / djd
Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte werden alle wichtigen Daten künftig digital übermittelt.
copyright: ELStAm/fotolia.de/ret / djd

Was lange währt, soll nun gut werden: Mit einjähriger Verzögerung geht zum 1. Januar 2013 die elektronische Lohnsteuerkarte an den Start. Technische Schwierigkeiten hatten den ursprünglichen Einführungstermin verhindert. Nach mehr als 85 Jahren wird die Lohnsteuerkarte aus Pappe endgültig in den Ruhestand geschickt.

Das neue Verfahren soll für schnellere Wege und weniger bürokratischen Aufwand sorgen. Unter dem Namen “ELStAM” (für “Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale”) werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital übermittelt. Wichtig für alle Arbeitnehmer: Zum Start des Verfahrens müssen sie ihre Freibeträge neu beantragen.

Antrag beim Finanzamt stellen

In den vergangenen Jahren wurden die Freibeträge, zum Beispiel für Fahrten zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz, aus den Vorjahren automatisch übernommen. Mit der Umstellung auf die neue elektronische Steuerkarte ist dies nicht mehr der Fall – Arbeitnehmer sollten daher vorhandene Freibeträge unbedingt bis zum Jahresende 2012 neu beantragen. Wird der Termin versäumt, haben die Bürger mit der ersten “elektronischen Abrechnung” netto weniger in der Lohntüte.

Wer Freibeträge berücksichtigen lassen möchte, beispielsweise für Berufspendler oder bei volljährigen Kindern, kann bereits ab Oktober 2012 beim zuständigen Finanzamt den entsprechenden Antrag stellen – am besten auf dem Postweg. Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Weniger Bürokratie

Praktisch ist das neue elektronische Verfahren auch bei künftigen Änderungen: Bei einer Heirat oder einer Geburt mussten bislang die persönlichen Daten auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Künftig entfällt der Weg zum Amt, auch diese Änderungen werden digital verarbeitet. 

Vorteile auch für den Arbeitgeber

Nicht nur für Arbeitnehmer wird künftig so mancher Weg überflüssig – von der Umstellung auf die elektronische Steuerkarte erwarten sich auch Unternehmen zahlreiche Verbesserungen und Einsparungen. Dies beginnt damit, dass die Daten der Lohnsteuerkarten künftig nicht mehr per Hand erfasst werden müssen. Auch die gesamte Lohnbuchhaltung wird vereinfacht – Vorteile, die viele Arbeitsstunden und damit bares Geld für den Arbeitgeber einsparen.

Unter www.elster.de gibt es weitere ausführliche Informationen.

Autor: Redaktion/ djd / HDI Versicherung AG