Auch in diesem Jahr werden zu Silvester viele tausend Menschen in der Kölner Innenstadt erwartet. Erfahrungsgemäß werden sich sehr viele Feiernde auf den Rheinbrücken und am Rheinufer aufhalten.
Durch die Menschenmenge steigt
das Risiko von Verkehrsgefährdungen, Behinderungen auf Rettungswegen und
starken Verunreinigungen. Stadt Köln, Polizei Köln, Bundespolizei,
Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) und Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB)
treffen in einer Ordnungspartnerschaft darum erneut Vorkehrungen, um die
Gefährdungen so gering wie möglich zu halten. Das erfolgreiche Konzept
der Vorjahre wird dabei wieder zum Einsatz kommen.
Betroffen von
Sperrungen sind neben der Zoobrücke die Deutzer Brücke und die
Severinsbrücke. Zu einem Eingriff in den Straßenverkehr auf der
Mülheimer Brücke wird es nur im Bedarfsfall kommen. Die Rheinbrücken
werden zeitlich abgestuft und in unterschiedlichem Umfang (Fußgänger-,
Rad-, Bahn- und Kfz-Verkehr) gesperrt. Die Sperrpunkte werden
überwiegend mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten
Behörden besetzt. Sie stellen sicher, dass die Sperrungen eingehalten
und zeitnah wieder aufgehoben werden. Sofern die Absperranweisungen
missachtet werden, wird gegen Störer konsequent vorgegangen. In diesem
Zusammenhang fordern Polizei und Feuerwehr, mit Silvesterböllern und
Raketen vernünftig und rücksichtsvoll umzugehen.
Die Kölner Polizei
weist darauf hin, dass in der Zeit vom 31. Dezember 2014, 20 Uhr, bis 1.
Januar 2015, 6 Uhr, der nachfolgend genannte Bereich als so genannte
Waffenverbotszone gilt: beide Uferseiten des Rheins zwischen dem
nördlichen Gehweg der Hohenzollernbrücke und dem südlichen Gehweg der
Deutzer Brücke einschließlich Heinrich-Böll-Platz, Frankenwerft und
Fischmarkt sowie allen Brückenrampen von Hohenzollernbrücke und Deutzer
Brücke. Das Verbot umfasst alle Arten von Schusswaffen, beispielsweise
auch Signalpistolen, alle Arten von Messern sowie bestimmte Gegenstände,
auch wenn sie der Selbstverteidigung dienen sollen, wie etwa
Reizstoffsprühgeräte und Elektroimpulsgeräte. Zuwiderhandlungen stellen
Straftaten nach dem Waffengesetz dar.
Auf den Brücken gelten folgende Sperrungen:
- Zoobrücke
Die Zoobrücke wird ab 21 Uhr für Radfahrer und Fußgänger in beide
Fahrtrichtungen gesperrt. Ab etwa 23.30 Uhr werden die südlichen
Fahrbahnen (stadtauswärts) gesperrt. In Fahrtrichtung stadteinwärts
(nördliche Fahrbahnen) wird das Befahren der Zoobrücke grundsätzlich
möglich bleiben. In der Vergangenheit war es immer wieder zu
gefährlichen Situationen gekommen, da Autofahrerinnen und Autofahrer
mitten auf der Brücke angehalten hatten, um das Feuerwerk zu betrachten.
Hierdurch wurde auch der Einsatz von Rettungsfahrzeugen stark
behindert. Zur Sicherstellung des Verkehrsflusses werden Abschleppwagen
positioniert, um behindernde Fahrzeuge kurzfristig entfernen zu können.
Die Sperrungen werden planmäßig ab etwa 0.30 Uhr aufgehoben. - Deutzer Brücke
Die Deutzer Brücke wird gegen 22.30 Uhr in beide Richtungen für
Kraftfahrzeuge gesperrt. Auch die KVB werden den Betrieb ihrer Bahnen
auf der Deutzer Brücke zwischen 22.30 Uhr und 1.30 Uhr einstellen. Denn
erfahrungsgemäß besteht bereits zu diesem frühen Zeitpunkt ein so großer
Publikumsandrang, dass Personen durch den Auto- und Bahnverkehr stark
gefährdet würden. Die Fahrbahnen der Deutzer Brücke werden unmittelbar
nach Beendigung der Reinigungsarbeiten durch die AWB wieder freigegeben. - Severinsbrücke
Auf der Severinsbrücke waren in den Vorjahren immer wieder gefährliche
Situationen entstanden, weil Personen die Fahrbahnen und Gleise
überquerten. Dies hatte außerplanmäßige Vollsperrungen der Brücke für
den Kfz- und Bahnverkehr zur Folge. Um dies zu verhindern, wird – wie in
den letzten Jahren – der Fuß- und Radweg auf der südlichen Seite
(stadtauswärts) ab 22.30 Uhr gesperrt. Die Fahrbahnen auf dieser Seite
(stadtauswärts) bleiben für den Kfz-Verkehr offen. Auf der nördlichen
Seite (stadteinwärts) werden die Fahrbahnen ab 22.30 Uhr gesperrt und
stehen den Feiernden somit komplett zur Verfügung. Die Sperrungen werden
unmittelbar nach Beendigung der Reinigungsarbeiten durch die AWB
aufgehoben. - Mülheimer Brücke Die Mülheimer Brücke soll von
Sperrungen möglichst unberührt bleiben. Nur im Fall von Gefahren für die
Sicherheit und Ordnung wird sie kurzfristig gesperrt. - Hohenzollernbrücke und Südbrücke
Die beiden Eisenbahnbrücken (Hohenzollern- und Südbrücke) werden für
den Fußgänger- und Radverkehr nutzbar bleiben. Erfahrungsgemäß ist hier
zwischen 23 Uhr und 0.30 Uhr mit großem Zuschauerandrang zu rechnen. - Baustelle Rheinboulevard
Das rechte Rheinufer wird zwischen Hohenzollernbrücke und Deutzer
Brücke (Baustelle Rheinboulevard) – wie im Vorjahr – nicht zugänglich
sein. In diesem Zusammenhang werden rechtsrheinisch der Treppenabgang am
Brückenkopf der Hohenzollernbrücke sowie die Treppen und Rampen von der
Deutzer Brücke gesperrt. Für Gäste der im Sperrbereich ansässigen
Gastronomiebetriebe wird es eine Zugangskontrolle geben.
Wenn Sie das Feuerwerk von den Rheinbrücken aus bewundern wollen, so
reisen Sie bitte möglichst frühzeitig mit öffentlichen Verkehrsmitteln
an.
Über alle
Sperrungen können sich Bürgerinnen und Bürger auch auf den städtischen
Internetseiten informieren. Außerdem gibt die Verkehrsleitzentrale der
Stadt Köln aktuelle Hinweise auf die Sperrungen auch auf den Variotafeln
bekannt, die an den großen Zufahrtsstraßen in Köln stehen.
Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ ver.di