Vor einigen Tagen hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, die Satzung zur Erhebung der Kulturförderabgabe zu ändern. Danach werden Formulare zusammengeführt und vereinfacht, Sammelbescheinigungen ermöglicht und Alternativen zur Arbeitgeberbescheinigung für beruflich zwingend erforderliche Reisen anerkannt.
Alexander Hoeckle, Geschäftsführer International der IHK Köln, begrüßt diese Satzungsänderung, der ein intensiver Abstimmungsprozess zwischen Stadt und regionaler Wirtschaft vorausgegangen war: „Unter unserer Moderation wurden im Vorfeld Verfahrensvereinfachungen diskutiert, um Erleichterungen für Unternehmen und Gäste der Stadt zu erreichen.”
Die erreichten Verfahrensvereinfachungen beruhen nicht nur auf rechtlichen Erfordernissen, sondern besonders auf den Rückmeldungen und Erfahrungen aus der regionalen Wirtschaft, die nach Einführung der als „Bettensteuer” bekannt gewordenen Kulturförderabgabe seit Dezember 2014 erhebliche Auswirkungen auf ihre Geschäftsprozesse beklagten und nun deutliche Erleichterungen erwarten dürfen. „Auch die Gäste der Stadt profitieren von weniger bürokratischem Aufwand im Zuge ihres Aufenthaltes in Köln”, so Hoeckle.
Angeregt von der IHK Köln wurde der Abstimmungsprozess zwischen Wirtschaft und Stadt gestartet, nachdem erste Erfahrungen mit der neuen Satzung vorlagen und Kritik sowie Verbesserungsmöglichkeiten sichtbar wurden. Es ging explizit nicht um die rechtliche Klärung, ob eine Kulturförderabgabe zulässig ist oder nicht, sondern um konkrete Vereinfachungen für Unternehmen und Gäste. Dabei betrifft die Kulturförderabgabe nicht nur das Beherbergungsgewerbe, sondern alle Firmen, die Mitarbeiter, Kunden und Gäste nach Köln holen.
Ulf Reichardt, Hauptgeschäftsführer der IHK Köln, resümiert: „Das Ergebnis zeigt, dass vertrauensvolle Gespräche zwischen den Beteiligten zu Erfolgen führen, auch wenn nicht alle Punkte einvernehmlich geklärt werden konnten und Teile der Satzungsänderung, die die gesamtschuldnerische Haftung der Beherbergungsbetriebe betreffen, vom Dehoga Nordrhein e.V. und der IHK Köln nicht mitgetragen werden.”
Autor: Redaktion / IHK Köln