Skurrile und kuriose Gerichtsurteile rund ums Fliegen

Flugrecht kurios: Skurrile Gerichtsurteile rund ums Fliegen / copyright: Murat BAYSAN - Fotolia.com
Flugrecht kurios: Skurrile Gerichtsurteile rund ums Fliegen
copyright: Murat BAYSAN – Fotolia.com

Schwitzende Passagiere, ein schnarchender Sitznachbar oder ein Todesfall an Bord – der Flug zum Ferienziel kann mit unerfreulichen Überraschungen aufwarten. Einige Passagiere ziehen daher nach dem Urlaub wegen vermeintlicher Reisemängel vor Gericht – oftmals unbegründet.

“Die Forderungen einiger Flugpassagiere sind zwar überzogen, doch
generell gilt, dass Flugreisende nicht jeden Mangel hinnehmen müssen”,
macht Dr. Philipp Kadelbach, Rechtsexperte bei flightright (www.flightright.de), dem Verbraucherportal für Fluggastrechte deutlich. “Reisende sollten in jedem Fall
prüfen, ob ihr Flug tatsächlich auf Grund von ‚höherer Gewalt’ verspätet
gestartet ist oder annulliert wurde. Fluggesellschaften sind nur bei
‚außergewöhnlichen Umständen’ wie zum Beispiel Streiks und
Naturkatastrophen von Entschädigungsleistungen befreit. Bei technischen
Defekten am Flugzeug ist die Fluggesellschaft hingegen dazu
verpflichtet, Ausgleichszahlungen zu leisten. Denn sie hätte eine
entsprechende Vorsorge treffen müssen, um solche Fälle zu vermeiden.”
Der Tipp vom Experten: Wer Probleme mit der Airline hat, sollte diese
noch vor Ort am Flughafen beanstanden sowie Beweise sammeln, zum
Beispiel Fotos von der Abflugtafel machen und sich die Verspätung
quittieren lassen.

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, können Passagiere zum Beispiel am Entschädigungsrechner auf www.flightright.de prüfen.

Auch www.claimflights.de bietet ein solchen Service. In Zusammenarbeit mit einer der führenden Anwaltskanzleien gewährleistet  der Anbieter den Klienten einen schnellen Service und das ohne jegliches Kostenrisiko.

Dr. Philipp Kadelbach fasst die kuriosesten Urteile der letzten Jahre zusammen:

Mief muss draußen bleiben

Für denjenigen, der einen übelriechenden Sitznachbarn hat, kann sich der Flug unendlich lang anfühlen. Wegen strengen Körpergeruchs musste ein Passagier am Flughafen Honolulu das Flugzeug vor seinem Rückflug nach Düsseldorf wieder verlassen. Auf die Bitte des Flugbegleiters, das Hemd zu wechseln, konnte er nicht reagieren, da seine Koffer bereits im Frachtraum verstaut waren. Der Passagier argumentierte damit, bei tropischen Temperaturen mit drei Koffern durch den nicht klimatisierten Flughafen gerannt und nicht verschwitzter als andere Reisende gewesen zu sein. Doch das half alles nichts: Da die Airline die Beförderung von Reisenden mit “extremen Körpergeruch” in ihren Geschäftsbedingungen ausgeschlossen hat, musste der Passagier draußen bleiben. Vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf klagte er anschließend auf 2.200 Euro Schadensersatz. Das hielt das Gericht jedoch für überzogen und sprach dem Kläger lediglich die Kosten in Höhe von 260 Euro für die zusätzliche Hotelübernachtung zu, die er wegen des verpassten Fluges in Anspruch nehmen musste.

(OLG Düsseldorf, AZ: I-18U 110/06)

Tod über dem Nil

Zwar steht Reisenden bei erheblichen Flugverspätungen von mehr als drei Stunden eine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten des Wartens zu, allerdings gilt dies nicht bei außergewöhnlichen Umständen. Ein Fluggast klagte vor dem Amtsgericht Frankfurt/Main auf Schadensersatz, nachdem er in Kairo seinen Anschlussflug zum Roten Meer aufgrund eines Todesfalls an Bord der Maschine verpasst hatte. Die Klage auf 400 Euro Schadensersatz wurde jedoch abgewiesen, da die Fluggesellschaft gegen Verzögerungen, die sich durch einen plötzlichen Todesfall ergeben, „keine zumutbaren Maßnahmen“ ergreifen könne.

(AG Frankfurt, AZ: 31 C 2177/10 [83])

Es darf geschnarcht werden

Schnarchende Sitznachbarn sind auf einem Langstreckenflug besonders ärgerlich. Wer dem Jetlag durch Schlafen vorbeugen will, hat da leider schlechte Karten. Ein Reisender erhob Klage gegen die Fluggesellschaft, weil auf seinem Langstreckenflug nach Südafrika ein schnarchender Nebenmann seine Nachtruhe störte. Der Kläger wollte auf Grund dieses vermeintlichen Reisemangels den Flugpreis mindern; die Klage wurde allerdings vom Amtsgericht Frankfurt abgewiesen. Begründung: Schnarcher sind eine Unannehmlichkeit, aber kein Reisemangel. Das Gericht urteilte: Bei einem Langstreckenflug sei es normal, dass Reisende schlafen und einzelne Personen schnarchen.

(AG Frankfurt, AZ: 31 C 842/01-83)

Unangenehme Flugzeiten kein Reiserücktrittsgrund

Wer bei einer Pauschalreise vorab keine verbindlichen Reisezeiten vereinbart, muss laut Amtsgericht München damit rechnen, dass der Flug auch zu unkomfortablen Zeiten, etwa mitten in der Nacht, stattfinden kann. Geklagt hatte ein Paar, dass eine Pauschalreise in die Türkei antreten wollte. Als dem Ehemann die Flugtickets ausgehändigt wurden, sah er, dass das Flugzeug um 22.25 Uhr starten und um 2.25 Uhr nachts in Izmir landen sollte. Das Reisebüro lehnte trotz Nachfrage eine Umbuchung des Fluges ab. Daraufhin stornierte das Paar die Reise und verlangte die Rückerstattung des Reisepreises sowie Schadensersatz. Das Amtsgericht München befand, dass das Paar auf Grund der späten Abflugzeit einen ausgedehnten Mittagsschlaf hätte halten können. Auch sei während des mehrstündigen Fluges sowie Transfers weiterer Schlaf möglich gewesen.

(AG München, AZ: 173 C 23180/10)

Autor: Redaktion / www.flightright.de