Teilkasko leistet oft keinen Schadenersatz bei Navi-Diebstahl

Mobile Navigationssysteme sind bei Autofahrern sehr beliebt - leider auch bei Dieben. / copyright: Betty / pixelio.de
Mobile Navigationssysteme sind bei Autofahrern sehr beliebt – leider auch bei Dieben.
copyright: Betty / pixelio.de

Mobile Navigationssysteme sind bei Autofahrern sehr beliebt – leider auch bei Dieben. Langfinger können diese Beute auf schwarzen Märkten gut versilbern – während den Eigentümern gestohlener Navigationsgeräte Probleme mit der Teilkaskoversicherung drohen.

«Assekuranzen stufen mobile Navis als nichtversichertes Zubehör ein. Sie werden dementsprechend bei einem Diebstahl aus dem Auto in der Regel nicht ersetzt», warnt Herbert Engelmohr vom Automobilclub AvD in Frankfurt.

Wegen der integrierten Satellitenantenne (GPS) sind die mobilen Geräte meist in einer Halterung an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigt. Dort kann sie jeder Dieb leicht entdecken. Deshalb rät Engelmohr, die mobilen Helfer beim Verlassen des Fahrzeuges mitzunehmen. Das schütze vor Diebstahl und Aufbruchbeschädigungen. Doch reicht die Mitnahme des Monitors allein nicht aus, weil Diebe aufgrund der sichtbaren Halterung vermuten können, dass die Navigationseinheit woanders im Wagen verstaut ist. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte deshalb auch die Halterung abnehmen.

Immer mehr Mobiltelefone besitzen ebenfalls ein Navigationssystem. «Viele Autofahrer scheinen jedoch nicht zu wissen, dass sie selbst dann gegen das Handy-Verbot am Steuer verstoßen, wenn sie das Gerät nur in die Hand nehmen», schildert Herbert Engelmohr seine Beobachtungen. Für die Rechtsprechung spiele es nämlich keine Rolle, ob man während der Fahrt telefoniere oder die richtige Strecke suche.

Autor: dapd / BMELV/ MKULNV Redaktion