Die Sparkasse Köln-Bonn ist mit ihrer Schadensersatzklage gegen den früheren Kölner CDU-Bundestagsabgeordneten Rolf Bietmann gescheitert. Das Geldinstitut habe seine Forderungen nicht ausreichend belegen können, entschied am Dienstag die 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln.
Abwicklung von Kredit “nicht unredlich”
Die Sparkasse hatte von Bietmann und ihrem früheren Vorstandschef Gustav Adolf Schröder rund zwei Millionen Euro gefordert.
Ihre Forderungen begründete die Sparkasse mit drei unterschiedlichen Themenkomplexen. Unter anderem rügt sie, dass Bietmann vor Jahren über 400.000 Euro aus einem langfristig laufenden Kreditvertrag erlassen worden waren. Im Gegenzug hatte Bietmann die ausstehenden Forderungen aus dem Kredit wesentlich schneller als ursprünglich vereinbart beglichen. Das Gericht nannte diese Regelung ein “vertretbares Geben und Nehmen” und konnte daran “nicht unredliches” finden.
Im Kern der Klage ging es allerdings um einen Beratervertrag, den ein Tochterunternehmen der Sparkasse mit Bietmann für den Zeitraum von November 2005 bis Ende 2007 abgeschlossen hat. Heute reklamiert die Sparkasse, dass Bietmann für seine monatliche Vergütung von 25.000 Euro keine angemessene Gegenleistung geboten habe.
Hier bezweifelte das Gericht zunächst, dass die Sparkasse klageberechtigt sei, da der Beratervertrag nicht von ihr, sondern von einem rechtlich selbstständigen Tochterunternehmen abgeschlossen wurde. Richter Michael Meurer erinnerte auch an Bietmanns ausführliche Aussage, in dem er seine Beratertätigkeit akribisch dargelegt hat. Schließlich nannte es Meurer “erstaunlich”, dass sich die Sparkasse vor Jahren bei Bietmann schriftlich ausdrücklich für seine Beratertätigkeit bedankt hat. Somit habe die Sparkasse das Gericht mit ihren Forderungen nicht überzeugen können.
Argumente der Sparkasse überzeugten Gericht nicht
Ein dritter Klagekomplex befasste sich mit einem Beratervertrag, den ein weiteres Tochterunternehmen der Sparkasse mit einer Firma abgeschlossen hatte, an der Bietmann beteiligt war. Hier sei für das Gericht nicht nachvollziehbar, wodurch der Sparkasse ein Schaden entstanden sein soll, erklärte der Richter weiter.
Rolf Bietmann war jahrelange einer der einflussreichsten CDU-Politiker in Köln. Als vor zwei Jahren seine Beraterverträge mit der Sparkasse bekannt wurden, musste er auf Druck seiner Partei eine bereits beschlossene erneute Bundestagskandidatur niederlegen.
Gegen das Urteil der Zivilkammer kann die Sparkasse noch Rechtsmittel einlegen. Strafrechtlich ist die Berateraffäre für Schröder und Bietmann noch nicht abgeschlossen. Ein gegen sie gerichtetes Ermittlungsverfahren der Kölner Staatsanwaltschaft dauert an.
Autor: dapd / BMELV/ MKULNV Redaktion