Wenn die Lehre zu scheitern droht unterstützen ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Mit abH erhalten förderungsbedürftige junge Menschen Unterstützung, die sich in einer betrieblichen Berufsausbildung oder in einer Einstiegsqualifizierung befinden. / copyright: Bundesagentur f. Arbeit/ Erwin Wodicka
Mit abH erhalten förderungsbedürftige junge Menschen Unterstützung, die sich in einer betrieblichen Berufsausbildung oder in einer Einstiegsqualifizierung befinden.
copyright: Bundesagentur f. Arbeit/ Erwin Wodicka

Fast jeder 4. Lehrling bricht seine Ausbildung vorzeitig ab. Häufig, weil die jungen Leute den Anforderungen in Theorie und Praxis nicht gewachsen sind. Bitter für Azubi und Ausbilder. Doch vermeidbar! Denn es gibt ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) durch die Arbeitsagenturen

In der Berufsschule hagelt es Fünfen und Sechsen? Der Gedanke an Prüfungen verursacht mehr als „Bauchweh“ und auch im Lehrbetrieb gibt es ständig Ärger mit dem Ausbilder? Dann ist Gefahr im Verzug, denn der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung ist mehr als fraglich. Höchste Zeit, sich Unterstützung zu holen. Und zwar von der örtlichen Agentur für Arbeit. Sie bietet so genannte ausbildungsbegleitende Hilfen – kurz abH – an. Und zwar kostenlos für Azubi und Ausbildungsbetrieb!

Die häufigsten Gründe für Probleme in der Ausbildung:

  • Bildungsdefizite
  • Lücken in Fachtheorie und/oder Fachpraxis
  • Lernhemmungen, Prüfungsängste
  • Sprachprobleme
  • Schwierigkeiten im sozialen Umfeld

Was überhaupt hinter abH steckt

Mit abH erhalten förderungsbedürftige junge Menschen Unterstützung, die sich in einer betrieblichen Berufsausbildung oder in einer Einstiegsqualifizierung befinden.

Was konkret gefördert wird, hängt von den „Lücken“ des Auszubildenden ab. Dazu stimmen sich Ausbildungsbetrieb und Berufsschule im Vorfeld ab. Und dann wird eine Art individuelles „Hilfspaket“ geschnürt, das ganz gezielt auf die Förderbedürfnisse des jungen Menschen ausgerichtet ist.

Die abH können beispielsweise Wissensvermittlung in Allgemeinbildung oder in Fachtheorie, Sprachunterricht oder eine sozialpädagogische Begleitung sein. Der Azubi kann Hilfe bei der Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen erhalten, Nachhilfe in Deutsch, Unterstützung bei Alltagsproblemen und sogar vermittelnde Gespräche mit Ausbildern, Lehrkräften und Eltern können dazu gehören.

Diese Unterstützung wird von dafür qualifizierten Bildungsträgern im Auftrag der Agenturen für Arbeit bzw. Jobcentern durchgeführt. Und zwar als Einzelunterricht oder in Kleingruppen für drei bis acht Stunden. Üblicherweise findet dieser Unterricht nach der eigentlichen Arbeitszeit statt. Rechtzeitig handeln! Wichtig für Azubi und Lehrbetrieb

Mit der Bitte um ausbildungsbegleitende Hilfe sollten weder der Azubi noch der Lehrbetrieb zu lange warten. Denn eine abgebrochene Lehre führt für den Auszubildenden meist in die Arbeitslosigkeit. Und dem Ausbildungsbetrieb fehlt später eine wichtige Fachkraft.

Ganz besonders lohnt sich eine abH …

  • … zu Beginn der Ausbildung, wenn sich abzeichnet, dass diese nur mit zusätzlicher Unterstützung aufgenommen werden kann. Und auch dann, wenn bereits in der Anfangsphase ein Ausbildungsabbruch immer wahrscheinlicher wird.
  • … während einer betrieblichen Berufsausbildung.
  • … zu Beginn und während einer Einstiegsqualifizierung, wenn eine zusätzliche Unterstützung notwendig ist, um diese überhaupt erfolgreich absolvieren zu können. Und auch dann, wenn sich dadurch die Aussichten auf eine Übernahme in eine betriebliche Berufsausbildung erhöhen.

Wer die abH anregen sollte

Ausbilder oder Azubi? Beide Seiten können und sollten bei Bedarf aktiv werden. Der Ausbilder sollte den Azubi unbedingt ansprechen, wenn er abH für notwendig hält. Achtung wichtig! Ausbilder sollten auch unbedingt wissen, dass abH auch bereits von Ausbildungsplatzbewerbern genutzt werden kann. Bevor ein Bewerber also abgelehnt wird, weil er den Anforderungen nicht gerecht wird, können abH ihn sozusagen tauglich für eine Lehre machen.

Um konkret an eine abH zu kommen, soll sich der junge Mensch an die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter wenden.

Notwendige Unterlagen

Diese Dokumente sollten gleich zum ersten Termin bei der Agentur für Arbeit mitgenommen werden:

  • der Ausbildungs- bzw. Einstiegsqualifizierungs-Vertrag
  • das aktuelle Berufschulzeugnis
  • das Abschlusszeugnis der letzten Schule
  • und den Lebenslauf

Autor: Redaktion/ Bundesagentur für Arbeit