Bei blauem Radweg-Schild hat der Radfahrer keine Wahl

Bei blauem Radweg-Schild hat der Radfahrer keine Wahl / copyright: 110stefan / pixelio.de
Bei blauem Radweg-Schild hat der Radfahrer keine Wahl
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Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln hat die Verwaltung mit einem Beschluss in der Oktobersitzung gebeten, “zügig die Radwegenutzungspflicht aufzuheben, wo nicht aufgrund einer qualifizierten Gefahrenlage diese angeordnet werden muss”.

Durch eine Abnahme der Schilder mit dem Verkehrszeichen Radweg (blaues Schild mit Fahrradsymbol) soll den Radlern die Wahlfreiheit gegeben werden, den Radweg oder die Straße zu benutzen.

In den vergangenen Wochen ist, auch durch Berichte in den Medien, der Eindruck entstanden, dass Radfahrer generell nicht mehr auf den benutzungspflichtigen Radwegen unterwegs sein müssen, sondern Ihnen die Wahl gelassen wird, alternativ die Straße zu benutzen. Diese Annahme ist so jedoch nicht richtig, denn alleine durch eine politische Entscheidung ist es nicht möglich, bestehende Verkehrszeichen außer Kraft zu setzen.

Darum stellt das Amt für Straßen und Verkehrstechnik klar, dass – solange keine andere Regelung umgesetzt ist – der Radweg, der mit dem entsprechenden Verkehrszeichen beschildert ist, auch nach wie vor zwingend benutzt werden muss. Erst wenn das Schild entfernt ist, dürfen Radfahrer auch auf die Fahrbahn wechseln.

Diese Regelung basiert auf einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2010, wonach die Benutzungspflicht von Radwegen nur angeordnet werden darf, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Diese Verhältnisse müssen durch die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei in jedem Einzelfall überprüft werden. Hierbei spielen viele Faktoren eine Rolle, beispielsweise die Verkehrsbelastung der Straße, der Anteil an Lastkraftwagen, die Fahrgeschwindigkeit oder einmündende Straßen.

Aber selbst dann, wenn die Straßenverkehrsbehörde zu dem Schluss kommt, dass die Radführung gefahrlos auf die Straße verlegt werden kann, sind in Einzelfällen noch erhebliche Anpassungsarbeiten erforderlich. Beispielsweise kann es sein, dass Ampelphasen länger geschaltet werden müssen, da Radfahrer aufgrund der geringeren Geschwindigkeit länger brauchen, um eine Kreuzung zu räumen. Dies wiederum hat Auswirkungen auf den Verkehrsfluss in der Straße und darüber hinaus.

Auch kann es in Einzelfällen notwendig werden, zusätzliche Markierungen wie Schutzstreifen oder Radfahrstreifen auf der Fahrbahn aufzutragen.

Die Verwaltung wird die Prüfungen vor Ort gemeinsam mit der Polizei zügig fortzusetzen und die Verfahren forcieren. Allerdings gilt weiterhin die generelle Benutzungspflicht für Radwege überall dort, wo diese durch das Schild Radweg angeordnet ist. Wenn die Voraussetzungen für einen Abbau dieser Schilder erfüllt sind, wird dies von der Verwaltung zügig umgesetzt.

Autor: Redaktion / Stadt Köln