In die Kölner Umweltzone nur noch mit grüner Plakette

Ab 1. Juli 2014 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) in die Kölner Umweltzone einfahren. / copyright: GTÜ / pixelio.de
Ab 1. Juli 2014 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) in die Kölner Umweltzone einfahren.
copyright: GTÜ / pixelio.de

Am 1. Juli 2014 tritt die dritte und letzte Stufe des Luftreinhalteplans für die Stadt Köln in Kraft. Von diesem Tag an dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Umweltplakette in der Kölner Umweltzone fahren. Betroffen von dem Fahrverbot sind neben Autos ohne oder mit roter nun auch solche mit gelber Umweltplakette.

Während die Stadt Köln für
Fahrzeuge mit keiner oder roter Plakette auf Antrag unter bestimmten
Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung erteilen kann, dürfen Personen-
und Lastwagen mit gelber Plakette weiterhin in der Umweltzone fahren,
wenn das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2008 auf den aktuellen
Fahrzeughalter zugelassen wurde und es nachweislich technisch nicht so
nachgerüstet werden kann, dass es eine grüne Umweltplakette bekommt.
Weitere Voraussetzungen sind nicht zu erfüllen, die Erteilung einer
besonderen Ausnahmegenehmigung ist nicht erforderlich.

Die
Nichtnachrüstbarkeit muss der Fahrer durch eine entsprechende
Bescheinigung nachweisen, die er bei Fahrten in der Umweltzone
mitzuführen und beim Parken hinter der Windschutzscheibe auszulegen hat.
In Nordrhein-Westfalen stellt nur der TÜV
Rheinland derartige Bescheinigungen aus. Die Bescheinigung bestätigt
gleichzeitig, dass das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2008 auf den aktuellen
Fahrzeughalter zugelassen wurde. Sie gibt der Polizei und dem Ordnungs-
und Verkehrsdienst der Stadt Köln die Möglichkeit zu prüfen, ob ein
Auto mit gelber Umweltplakette in der Umweltzone fahren darf.

Weitere Informationen zur Kölner Umweltzone finden Sie auf den städtischen Seiten: www.stadt-koeln.de

Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ ver.di