Die 11 wichtigsten Fragen zu Ferienjobs für Schüler und Studenten

Für viele Schüler und Studenten ist die Schul- oder Semesterfrienzeit  eine gute Gelegenheit um ihr Budget aufzubessern. / copyright: S. Hofschlaeger/ pixelio.de
Für viele Schüler und Studenten ist die Schul- oder Semesterfrienzeit eine gute Gelegenheit um ihr Budget aufzubessern.
copyright: S. Hofschlaeger/ pixelio.de

Während der Schul- oder Semesterferien arbeiten gehen? Für viele Schüler
und Studenten ist das eine gute Gelegenheit, um ihr Budget aufzubessern und
erste Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. CityNEWS hat die wichtigsten Fragen und Antworten rund um dieses Thema zusammengefasst!

Wer in diesem Sommer jobben möchte, sollte sich jetzt um eine Stelle kümmern und dabei folgende Fragen beachten

  • Wie alt muss man für einen Ferienjob sein?

Bereits mit 15 Jahren dürfen sich Schüler/innen einen Ferienjob suchen, um ihr Taschengeld aufzubessern.

  • Ist es auch schon früher erlaubt?

Nur in Ausnahmen. Ab dem 13. Lebensjahr dürfen Schüler/innen mit Einwilligung der Eltern für maximal zwei Stunden pro Tag in bestimmten Bereichen unter altersgerechten Bedingungen arbeiten. Das sind z.B. Jobs wie Babysitten, Zeitungen/Werbung verteilen, Nachhilfe geben, Gartenarbeit oder Tiere betreuen.

  • Wie lange dürfen ältere Schüler/innen arbeiten?

Ab 16 Jahren dürfen Schüler/innen maximal acht Stunden (ohne Pausen gerechnet) pro Tag arbeiten. Allerdings muss die Arbeitszeit zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr liegen. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen zwölf Stunden Pause sein (Ausnahmen nur in der Gastronomie). Insgesamt dürfen höchstens 40 Stunden in eine Woche fallen und der Ferienjob muss auf vier Wochen begrenzt bleiben.

  • Dürfen Jugendliche am Wochenende jobben?

Das Arbeiten an Sonnabenden, Sonntagen sowie Feiertagen ist Schülern nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Arbeitgeber wie Gaststätten, Verkaufsstellen, Krankenhäuser, in der Landwirtschaft oder in Privathaushalten.

  • Und Studenten?

Ab 18 Jahren gelten die normalen gesetzlichen Regelungen für
Erwachsene.

  • Warum macht ein Ferienjob Sinn?

Zum einen lässt sich damit das Taschengeld aufbessern. Zum anderen ist es eine gute Einstimmung auf die spätere Arbeitswelt. Ob Pünktlichkeit, Disziplin, Motivation, Engagement – ein Ferienjob ist eine gute Probe. Vielleicht kann man auch schon mal in den späteren Lehrberuf “reinschnuppern” und erste Erfahrungen  sammeln. Und auch für die künftige Bewerbung sind solche Jobs gut. Sie zeugen vom Fleiß des Bewerbers. Er hätte ja die Ferien ebenso gut “vergammeln” können.

  • Wie finde ich einen Ferienjob?

Häufig ergibt er sich durch Vitamin B – also die Beziehungen der Eltern, Verwandten und Bekannten. Also ruhig im Familienkreis nachfragen und Interesse bekunden. Auch über das Internet kann nach einem Ferienjob gesucht werden. Seriörse Angebote gibt es u.a. bei www.ferienjobs4you.de oder www.schuelerjobs.de.

  • Kann man sich auch an die Arbeitsagentur wenden?

Ja. Für kurzfristige Jobs gibt es auch in den Arbeitsagenturen vor Ort aktuelle Stellenangebote. Zudem bietet die Arbeitsagentur unter www.jobboerse.arbeitsagentur.de konkrete Hilfe an. Dazu Suchbegriffe wie “Schüler”, “Ferienjob” oder “Studentische Hilfskraft” eingeben. Meist
ergeben sich daraus Treffer.

  • Wo lauern die Fallen?

Über Zeitungen einen Ferienjob zu suchen, ist nicht zu empfehlen. Vor allem Anzeigen, in denen beworben wird, dass man “schnell und ohne großen Aufwand Geld verdient” sind meist unseriös.

  • Wie viel darf verdient werden?

Für Schülerjobs werden meist nicht so hohe Stundenlöhne gezahlt, dass man sich darum Gedanken machen muss. Zur Absicherung aber hier die Freibeträge für Einkommenssteuer, Kindergeld und Bafög:

– Bei der Einkommensteuer liegt die Freigrenze bei 7664 Euro pro Jahr.

– Das Kindergeld bleibt bis zu einer Einkommenshöhe des Kindes von 8004 Euro (im gesamten Kalenderjahr) unangetastet.

– Studenten, die Bafög beziehen, dürfen bis zu 4206 Euro pro Jahr verdienen, damit ihr Anspruch bestehen bleibt.

  • Welcher Versicherungsschutz muss bestehen?

Schüler/innen und Studenten/innen sind in den Ferienjobs gesetzlich unfallversichert. Und zwar während der Arbeitszeit und auf dem Hin- und Rückweg. Die Kosten der Versicherung muss der Arbeitgeber zahlen. Tipp: Bei einem Job bei Privatpersonen diesbezüglich nachfragen. Da wird er mitunter vergessen.

Autor: Redaktion/ Bundesagentur für Arbeit