Das Oberlandesgericht Köln beschäftigt sich heute (18. November) mit den juristischen Folgen des Kölner Stadtarchiv-Einsturzes. Laut dem Gericht geht es in der mündlichen Verhandlung um die Berufung dreier Leihgeber, die zuvor vor dem Landgericht mit ihren Schadensersatzklagen gegen die Stadt Köln gescheitert waren.
Die Leihgeber hatten gerichtlich feststellen lassen wollen, dass die Stadt für die ihnen durch den Archiveinsturz entstandenen Schäden ersatzpflichtig ist. Sie hatten dem Stadtarchiv aus ihrem Privatbesitz Schriften aus dem Nachlass eines Soziologen, historisch bedeutsame Urkunden zur Stadtgeschichte sowie Originaldokumente aus der Hinterlassenschaft eines Musikers überlassen.
Das Kölner Landgericht hatte in seinem Urteil vom 16. März keine Pflichtverletzung der Stadt gesehen und die Klagen abgewiesen. Die Verwaltung habe vor dem Unglück auf die am Archivgebäude aufgetretenen Schäden reagiert. So wurden Fachleute mit der Untersuchung der Standfestigkeit des Gebäudes beauftragt, die noch drei Monate vor dem Einsturz Entwarnung gegeben hätten. Damit liege kein fahrlässiges Handeln vor.
Der Rechtsanwalt der Leihgeber hatte in der emotionalen mündlichen Verhandlung gerügt, dass die Archivleitung auf die Schäden am Gebäude nicht mit der nötigen Vorsicht reagiert habe. Man habe damit rechnen müssen, dass große Teile des Archivbestands und jahrhundertealte Sammlungen beschädigt werden könnten, aber dennoch nichts unternommen.
Bei dem Einsturz des Archivs und zweier benachbarter Wohnhäuser waren am 3. März 2009 zwei Menschen getötet und zahlreiche historische Dokumente verschüttet und beschädigt worden. Probleme an der U-Bahnbaustelle am Stadtarchiv gelten als wahrscheinlichste Unglücksursache. Die strafrechtlichen Ermittlungen dauern an.
Autor: Redaktion/ dapd