Oberbürgermeister Roters beruft Runden Tisch zur Sanierung von Oper und Schauspielhaus ein

OB Jürgen Roters beruft Runden Tisch ein / copyright: Stadt Köln
OB Jürgen Roters beruft Runden Tisch ein
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Intendanten, Verwaltung und Vertreter des Bürgerbegehrens nehmen Planung auf. Der “Runde Tisch” soll die Planungsprozesse, die Modifizierung des Raumprogramms und die wesentlichen Rechts- und Vergabefragen begleiten.

Oberbürgermeister Jürgen Roters wird den “Runden Tisch” zur Sanierung von Oper und Schauspielhaus zu seiner konstituierenden Sitzung in der zweiten Maihälfte einladen.

“Ich setze große Hoffnungen in den Runden Tisch. Wir müssen nun alle zusammen in Köln die Sanierung von Oper und Schauspielhaus voranbringen. Die Einigkeit im Verfahren – bei allen notwendigen Diskussionen – ist die große Chance, die der Runde Tisch jetzt eröffnet,” so Oberbürgermeister Jürgen Roters. “Interimslösungen, wie sie derzeit die Bühnen vorbereiten, sind naturgemäß für bedeutende Häuser wie die Kölner Oper und das Schauspiel nicht die optimale, aber nunmehr notwendige Wahl. Wichtig ist mir, dass wir so schnell wie möglich zur endgültigen Lösung für beide Häuser kommen. Das erfordert von allen Planungsbeteiligten große Disziplin.”

Erste Erfolge der Kooperation zwischen Bühnen, Verwaltung und Bürgerinitiative zeichnen sich bereits bei der Zeitplanung ab. Die ersten wichtigen Gespräche führten zu der Erkenntnis, dass die Spielstätten von Oper und Schauspiel entgegen bisheriger Einschätzung noch mindestens ein Jahr weiter genutzt werden können, während die Werkstätten, Lager und Verwaltung schon in die zwischenzeitlich angemieteten Räume umziehen. Der “normale Theaterbetrieb” eines produzierenden Repertoiretheaters ist das Eine, die singuläre Nutzung einer Spielstätte durch die zeitlich eng gefasste Vorstellungsreihe einer Produktion ist das Andere. Sicherheitstechnisch und insbesondere brandschutztechnisch sind die Anforderungen höchst unterschiedlich.

Während im ersten Fall das gesamte Gebäude mit seinen unterschiedlichen ganztägigen Nutzungen, seinen enormen Brandlasten und seinem täglichen Wechsel von Anlieferung, Abtransport, Aufbau, Abbau usw. den Brandschutzbestimmungen und Arbeitsstättenverordnungen genügen muss, genügt im zweiten Fall die temporäre Abnahme einer spezifischen Situation in einem klar umrissenen Gebäudeteil durch die Aufsicht führenden Behörden. Obwohl es nicht zu verantworten wäre, im Operngebäude über den Sommer 2010 hinaus einen normalen Theaterbetrieb durchzuführen, erscheint es daher dennoch möglich, für Vorstellungsreihen einzelner Produktionen im Opernhaus innerhalb eines eng umrissenen Zeitrahmens die notwendigen Genehmigungen zu erhalten.

“Mit diesem Verfahren wird die Interimszeit nach vorne verkürzt, ohne den Gesamtzeitplan in Frage zu stellen. Dies ist eine erste positive Auswirkung des vom Rat geforderten modularen Verfahrens bei den Sanierungsmaßnahmen,” so Jörg Jung von der Initiative Mut zu Kultur.

Autor: Redaktion / Stadt Köln / ARAG