Betrüger in Kölner City unterwegs und gibt sich als Mitarbeiter des Ordnungsamtes aus

In der Kölner Innenstadt ist ein Betrüger unterwegs. / copyright: rike / pixelio.de
In der Kölner Innenstadt ist ein Betrüger unterwegs.
copyright: rike / pixelio.de

Im Kölner Innenstadtbereich im Gebiet der Hohe Straße und Schildergasse wurde in den letzten Tagen ein Mann beobachtet, der sich in betrügerischer Absicht als Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Köln ausgibt.

Er
versucht, von Passantinnen und Passanten Verwarngelder für ein angeblich
ordnungswidriges Verhalten zu kassieren. Außerdem soll er auch in
Geschäften versucht haben, Verwarn- und Bußgelder bar zu kassieren.

Seine
Kleidung ähnelt der Dienst- und Schutzkleidung, die die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes tragen: Graue
Hose, schwarzer Pullover, Gürtel mit Handfesseln und Holster. Er wird
als circa 180 Zentimeter groß mit lichtem, kurzem schwarzem Haar
beschrieben. Die Stadt Köln hat bereits einen Strafantrag gestellt.
Beobachtungen, die den gesuchten Betrüger betreffen, nimmt die Polizei
unter der Telefonnummer 110 entgegen.

Die Stadt weist darauf hin,
dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes einen
Dienstausweis besitzen, den sie auf Verlangen auch vorzeigen. Lassen Sie
sich daher in jedem Fall einen Dienstausweis zeigen, wenn sich Ihnen
jemand als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Ordnungs- und
Verkehrsdienstes vorstellt und insbesondere auf Grund eines
Sachverhaltes ein Verwarn- oder Bußgeld kassieren möchte.

Die grauen Dienstausweise haben aufgeklappt das Format DIN
A 6, zeigen auf der Vorderseite den Namen und Vornamen des Inhabers,
auf der Rückseite eine Unterschrift im Original, enthalten im Innenteil
ein gesiegeltes Lichtbild und haben eine Beschreibung der Aufgaben. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes sind berechtigt,
Verwarngelder bis zu 35 Euro bar zu kassieren. Sie müssen dafür in jedem
Fall eine Quittung ausstellen. Zahlungspflichtige haben aber auch die
Möglichkeit, ein Verwarngeld durch Überweisung zu bezahlen.

Beträge über 35 Euro sind Bußgelder und können nie bar vor Ort bezahlt werden.

Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ ver.di