Schadenersatz-Streit um Kölner Archiveinsturz ausgesetzt

Die Überreste des eingestürzten Kölner Stadt-Archivs. / copyright: Andrea Matzker/ CityNEWS
Die Überreste des eingestürzten Kölner Stadt-Archivs.
copyright: Andrea Matzker/ CityNEWS

In einem Rechtsstreit um die Folgen des Kölner Stadtarchiv-Einsturzes hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln drei Verfahren ausgesetzt. Grund für die Aussetzung der Schadenersatz-Berufungsklagen sind die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Zunächst soll ein Gutachten abgewartet werden

Laut Gericht geht es in dem Rechtsstreit um die Berufung dreier Leihgeber, die zuvor vor dem Landgericht mit ihren Schadensersatzklagen gegen die Stadt Köln gescheitert waren. Sie wollten gerichtlich feststellen lassen, dass die Stadt für den durch den Archiveinsturz entstandenen Schäden ersatzpflichtig ist. Die Kläger hatten dem Stadtarchiv aus ihrem Privatbesitz Schriften aus dem Nachlass eines Soziologen, historisch bedeutsame Urkunden zur Stadtgeschichte sowie Originaldokumente aus der Hinterlassenschaft eines Musikers überlassen.

Das Kölner Landgericht hatte in seinem Urteil vom 16. März keine Pflichtverletzung der Stadt gesehen und die Klagen abgewiesen. Die Verwaltung habe vor dem Unglück auf die am Archivgebäude aufgetretenen Schäden reagiert. So wurden Fachleute mit der Untersuchung der Standfestigkeit des Gebäudes beauftragt, die noch drei Monate vor dem Einsturz Entwarnung gegeben hätten. Damit liege kein fahrlässiges Handeln vor.

Bei dem Einsturz des Archivs und zweier benachbarter Wohnhäuser waren am 3. März 2009 zwei Menschen getötet und zahlreiche historische Dokumente verschüttet und beschädigt worden. Probleme an der U-Bahnbaustelle am Stadtarchiv gelten als wahrscheinlichste Unglücksursache.

(AZ: OLG Köln 18 U 56/10, 18 U 59/10 und 18 U 60/10 LG Köln 5 O 257/09, 5 O 299/09 und 5 O 300/09)

Autor: Redaktion/ dapd