Für einen 22-Jährigen Kölner endete am Sonntagmorgen (27. Juni) eine Party im Rugby Park in Köln-Klettenberg im Polizeigewahrsam. Ein weiterer Feiernder (27) musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Ihn hatte ein Diensthund in die Wade gebissen.
Bereits am späten Samstagabend hatten Anwohner die Polizei alarmiert und das lautstarke Abbrennen von Pyrotechnik angezeigt. Der Veranstalter einer Party mit cirka 200 Gästen konnte dafür keine Genehmigung vorlegen. Er wurde zum Unterlassen aufgefordert und zur Ruhe ermahnt. Kurz nach 2.00 Uhr mussten die Beamten allerdings erneut anrücken. Jetzt kündigten die Polizisten im Falle weiterer Ruhestörungen Folgemaßnahmen an. Nach einer Stunde wurde der Verstärker der Musikanlage sichergestellt und der Verantwortliche aufgefordert, die Veranstaltung zu beenden.
Einige der noch verbliebenen zum Teil stark alkoholisierten 80-90 Personen protestierten lautstark und warfen vereinzelt Gegenstände in Richtung der Streifenwagen.
Ebenfalls augenscheinlich nicht einverstanden war ein 27-Jähriger, der eine Streifenwagenbesatzung auf seinem Weg vom Partyort weg mit Beleidigungen wie “Pisser” und “Scheißbullen” überzog. Darüber hinaus wiegelte er eine Gruppe weiterer ehemaliger Partybesucher auf, den Polizeiwagen anzugehen. Mit Eintreffen der Unterstützung von vier weiteren Streifenwagen sowie zwei Diensthundführern versuchte die Gruppe den Rückzug anzutreten. Der polizeilichen Aufforderung, zur Personalienfeststellung stehen zu bleiben, kamen dann jedoch alle bis auf den 27-Jährigen nach. Der versuchte zu flüchten, rannte aber so nah an einem Diensthund vorbei, so dass “Anouk” den Flüchtenden in die Wade biss. Die Verletzung musste in einem Krankenhaus behandelt werden.
Den restlichen Personen wurde nach der Personalienfeststellung ein Platzverweis erteilt. Ein 22-Jähriger wollte dieser Aufforderung allerdings nicht folgen. Der Angetrunkene (cirka 1,1 Promille), bei dem noch Betäubungsmittel gefunden wurden, musste den Rest der Nacht im Polizeigewahrsam verbringen.
Gegen mehrere Partybesucher folgen jetzt Anzeigen wegen Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und/oder Ruhestörung.
Autor: ots