Stadt Köln begrüßt Verfassungsgerichtshofs-Urteil zu Kita-Ausbau

Oberbürgermeister Jürgen Roters zu dem Urtiel: 'Ich rechne nun mit einem schnellen Belastungsausgleich.“ / copyright: pixelio.de/ hhs
Oberbürgermeister Jürgen Roters zu dem Urtiel: ‘Ich rechne nun mit einem schnellen Belastungsausgleich.“
copyright: pixelio.de/ hhs

Der Verfassungsgerichtshof NRW hat einer kommunalen Verfassungsbeschwerde gegen die finanziellen Folgen des Kinderförderungsgesetzes stattgegeben. Die Regelungen zur Finanzierung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige verstoßen nach Ansicht der Richter gegen das Konnexitätsgebot der Landesverfassung.

Nach Artikel 78 Absatz 3 Verf NW ist der Gesetzgeber aufgefordert, einen finanziellen Ausgleich vorzunehmen, wenn er neue Aufgaben auf die Kommunen überträgt. Letzteres ist mit der Verpflichtung der Kommunen, die Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bedarfsgerecht auszubauen, geschehen. Ein adäquater finanzieller Belastungsausgleich war aber seitens des Landes nicht vorgesehen worden. Dagegen hatten am 10. November 2009 mehr als zwanzig Kommunen in Nordrhein-Westfalen, neben Köln u.a. Düsseldorf, Bonn, Dortmund und Münster, unterstützt vom Städtetag Nordrhein-Westfalen, geklagt und Verfassungsbeschwerde gegen das Land eingelegt.

Oberbürgermeister Jürgen Roters freut sich über die wegweisende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs: “Es ist einfach unverzichtbar, dass sowohl Bund als auch Land Kommunen nur dann neue Aufgaben aufbürden können, wenn sie dafür den finanziellen Ausgleich herstellen. Das hat die Kommunen schon in der Vergangenheit völlig überfordert. Diese Auffassung hat nun der Verfassungsgerichtshof in Münster eindrucksvoll bestätigt. Das Urteil schafft für die Stadt Köln zumindest die Voraussetzung, dass wir beim Ausbau der U3-Betreuung entscheidend weiterkommen. Ich rechne nun mit einem schnellen Ausgleich der hohen Kosten durch das Land und gehe davon aus, dass dieses Urteil auch beim Bund Beachtung finden wird.”

Jugenddezernentin Doktor Agnes Klein ergänzt: “Nach einem Berechnungsschema des Städtetages Nordrhein-Westfalen rechnet die Stadt Köln im Zuge des U3-Ausbaus von 2009 bis 2013 mit einem Mehrbedarf von mindestens 77 Millionen Euro an Betriebskosten. Ab 2013 sind als Mehrbedarf 19 Millionen Euro pro Jahr für den Kita-Ausbau zu veranschlagen. Mit Blick auf den im August 2013 in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für Kinder ab einem Jahr gibt es noch viel zu tun. Der Rat der Stadt Köln hat im Frühjahr 2009 den bedarfsgerechten Ausbau U3 bis 2013 mit einer Zielquote von 40 Prozent beschlossen, das wären 11.250 U3-Plätze. In den nächsten drei Jahren sind damit noch 3.672 U3-Plätze zu schaffen, bei weiter steigenden Kinderzahlen in Köln sogar noch mehr.”

Im Kindergartenjahr 2010/11 stehen in Köln insgesamt 7.578 Betreuungsplätze für unter 3-Jährige zur Verfügung, das entspricht einer Versorgungsquote von 27 Prozent. Von der Gesamtzahl der Plätze sind 6.205 U3-Plätze in Kindertageseinrichtungen. Versorgungsquote 22 Prozent, und 1.373 Plätze im Bereich der Kindertagespflege, 5 Prozent, eingerichtet. Zum Vergleich: Im Kindergartenjahr 2006/07 gab es in Köln erst 2.400 U3-Betreuungsplätze, Versorgungsquote von 9 Prozent. Bis heute konnte das Versorgungsangebot damit verdreifacht werden. Es liegt weit über dem Landesdurchschnitt und mit an der Spitze in Nordrhein-Westfalen: Köln rangiert an Rang drei von 54 kreisfreien Städten und Kreisen, knapp hinter Münster und Bonn, vor z.B. Düsseldorf und Aachen.

Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ Ähzebär un Ko e.V.