Beim Nebenjob für Teenager das Jugendschutzgesetz beachten

Beim Nebenjob für Teenager das Jugendschutzgesetz beachten. / copyright: Falko Matte - Fotolia.com
Beim Nebenjob für Teenager das Jugendschutzgesetz beachten.
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Mit zunehmendem Alter wachsen bei Jugendlichen auch die Ansprüche. Weil Mama und Papa Sonderwünsche meist nur begrenzt finanzieren, entscheiden sich viele Teenager, einen Nebenjob anzunehmen. Doch hier sind wichtige Kriterien zu beachten.

“Indem sie selbst Geld verdienen bekommen Jugendliche ein Gefühl dafür, wie viel Zeit man investieren muss, um sich bestimmte Wünsche zu erfüllen”, sagt die Erziehungsberaterin und Buchautorin Dorothee Lappehsen-Lengler aus Saarbrücken.

Jugendliche hätten oft viel Geld zur Verfügung, ohne etwas dafür tun zu müssen. Sie gewöhnten sich an dieses hohe Niveau und fänden es dann als Erwachsene häufig schwer, mit Geld umzugehen und auch mal Einschränkungen hinzunehmen. Lappehsen-Lengler hält es daher für sinnvoll, Jugendliche zum Geldverdienen zu animieren. “Beispielsweise so eine große Anschaffung wie der Führerschein könnte ein Anlass sein, dass das Kind sich auch mit eigenem Geld beteiligt”, sagt Lappehsen-Lengler.

Voraussetzung sei allerdings, dass die Einschränkungen des Jugendschutzgesetzes beachtet werden. “Eltern sollten sich auf jeden Fall an diese sinnvollen Regelungen halten”, sagt Lappehsen-Lengler. Demnach dürfen Kinder bis 13 überhaupt nicht arbeiten, und auch ältere Jugendliche nur unter bestimmten Voraussetzungen.

“Es kann jedoch nicht sein, dass Kinder arbeiten müssen, um sich Essen kaufen zu können”, sagt Lappehsen-Lengler. Wenn die Kinder hingegen ihre Eltern durch das Jobben entlasten wollten, um sich besondere Wünsche auch mal selbst zu erfüllen, sei es eine gute Sache. Allerdings müsse man beachten, dass das Einkommen der Kinder auf Leistungen wie Unterhalt oder Hartz IV angerechnet werde.

Autor: Quelle: ddp-nrw/ Tonia Haag