Amtsvormund vom Dienst freigestellt – Jugendamt hat Staatsanwaltschaft eingeschaltet

Am 27. Oktober 2010, wurde das Jugenddezernat der Stadt Köln mit dem Vorwurf konfrontiert, dass eine junge Erwachsene den Verbleib ihres Vermögens gegenüber ihrem früheren Vormund vergeblich reklamiert hat.

Die junge Frau hat bis vor wenigen Monaten eine Hilfestellung des Jugendamtes erhalten und war bis zu ihrer Volljährigkeit im Jahr 2008, wie ihre zwei jüngeren Geschwister, in der Betreuung eines Vormundes des Jugendamtes.

Das Jugenddezernat hat die Ermittlungen unmittelbar aufgenommen, Kontakt zu der betroffenen Familie aufgenommen und prüft derzeit intensiv die ordnungsgemäße Vermögensverwaltung für die drei Geschwister durch den beschuldigten Amtsvormund. Der städtische Mitarbeiter wurde bis zur Aufklärung des Sachverhaltes bereits gestern, Mittwoch, 27. Oktober 2010, vom Dienst freigestellt.

Nach Sichtung der Akten und ersten Ermittlungen hat die junge Frau mit Eintritt der Volljährigkeit den Vormund entlastet und das Vermögen des Sparbuchs von der Sparkasse persönlich empfangen.

Er habe dann allerdings zeitgleich als Privatmann die Vermögenssorge der jungen Frau übernommen und in diesem Zusammenhang ein Darlehen in Höhe von 13.000 Euro von seinem ehemaligen Mündel entgegengenommen, so die Darstellung des Mitarbeiters gegenüber seinen Vorgesetzten. Im Verlauf des Darlehensvertrages sei es zu unregelmäßigen Zahlungen aus dem Vermögen gegenüber der jungen Volljährigen gekommen. Der Restbetrag des Vermögens in Höhe von 9.200 Euro wurde gestern dem Jugendamt in bar übergeben. Darüber hinausgehende Quittungen über ausgezahlte Beträge an das ehemalige Mündel werden derzeit vom Jugendamt geprüft.

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln hatte in einer turnusmäßigen Kontrolle der Verwaltung und Sicherung von Mündelvermögen im Jahr 2008 auch diese Vermögensverwaltung bis zum Tag der Volljährigkeit des Mündels kontrolliert und keine Unregelmäßigkeiten in der Vermögensverwaltung festgestellt.

Die Stadt Köln unterhält ein dezidiertes Kontroll- und Überwachungssystem bei der Verwaltung und Sicherung von Mündelvermögen. Das System wurde bereits 1997 in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt entwickelt und enthält sowohl Kontrollmechanismen zur Auswahl der Amtsvormunde als auch die Verpflichtung zur lückenlosen und vom Vorgesetzten kontrollierten Verlauf des Vermögens durch die städtischen Mitarbeiter. Eine weitere Kontrolle erfolgt einmal jährlich durch das Familiengericht.

Die Stadt Köln hat die Staatsanwaltschaft Köln über den Sachverhalt informiert und unterstützt in vollem Umfang die Ermittlungen.

Die Amtsvormundschaft für den noch minderjährigen Sohn wird seit heute durch einen anderen Amtsvormund des Jugendamtes wahrgenommen, der auch federführend die weitergehenden und unbürokratischen Hilfen der Stadt Köln zur aktuellen Lebenssituation der Familie koordiniert.

Das Jugendamt hat parallel zu der Überprüfung dieses Falles mit den Vorbereitungen für umfangreiche Kontrollen weiterer Vermögensverwaltungen von Mündeln des freigestellten Amtsvormundes begonnen. Im Zuge der Übertragung der von ihm bislang betreuten Fälle auf andere Amtsvormünder des Jugendamtes werden weitere Kontrollen durchgeführt. Dabei soll auch mit ehemaligen Mündeln, die über Vermögensgegenstände oder Barvermögen verfügten, Kontakt aufgenommen werden. Da der jetzt bekannt gewordene Darlehensvertrag von dem städtischen Mitarbeiter nach dem formellen Abschluss der Vormundschaft als Privatperson außerhalb jeglicher städtischer Akten gefertigt wurde, will das Jugendamt von innfrage kommenden ehemaligen Mündeln wissen, ob es in der Vergangenheit eventuell weitere finanzielle Verflechtungen zwischen dem Sachbearbeiter und den ehemaligen Mündeln gab.

Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es beim Jugendamt keine Anhaltspunkte für das Vorliegen weiterer Fälle.

Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ Ähzebär un Ko e.V.