Die Stadt Köln hat im Zusammenhang mit dem Einsturz des Stadtarchivs im März 2009 offenbar nicht gegen Sorgfaltspflichten verstoßen. Im ersten Prozess um das Unglück erklärte am Dienstag die zuständige Zivilkammer am Kölner Landgericht, dass die Stadt auf Schäden am Archivgebäude sehr wohl reagiert habe.
So habe die Verwaltung Fachleute mit der Untersuchung der Standfestigkeit des Gebäudes beauftragt, die noch drei Monate vor dem Unglück Entwarnung gegeben hätten. Es sei deshalb fragwürdig, was die Stadt mehr hätte tun können.
Mehrere Leihgeber hatten die Stadt verklagt, weil diese im Vorfeld des Archiv-Einsturzes grob fahrlässig gehandelt und ihre Pflichten verletzt haben soll. Sie fordern die Rückgabe ihrer Sammlungen und wollen gerichtlich klären lassen, warum die Stadt nicht mehr für die Sicherheit der Leihgaben getan hat.
So sagte der Rechtsanwalt der Leihgeber, dass die Archivleitung auf die Schäden am Gebäude nicht mit der nötigen Vorsicht reagiert hätte. Man habe damit gerechnet, dass große Teile des Archivbestands und jahrhundertealte Sammlungen beschädigt werden könnten, aber nichts unternommen. Die Leihgeber der Sammlungen wüssten auch jetzt acht Monate nach dem Einsturz nicht, was aus ihren Sammlungen geworden ist. Die Stadt habe geschlampt und solle die Leihgaben an die rechtmäßigen Besitzer schnellstmöglich wieder aushändigen.
Ein Vertreter der Stadt entgegnete, dass die Verwaltung durch die Beauftragung von Ingenieuren und anderen Fachleuten ihre Pflichten erfüllt habe. Die Fachleute hätten das Unglück nicht vorhergesehen.
Beide Seiten haben nun Gelegenheit, auf die Einschätzung des Gerichts zu reagieren. Das Urteil im Prozess soll am 12.Januar 2010 verkündet werden.
Bei dem Einsturz des Archivs und zweier benachbarter Wohnhäuser waren am 3. März zwei Menschen getötet und zahlreiche historische Dokumente verschüttet und beschädigt worden. Ein Wassereinbruch in die U-Bahnbaustelle am Stadtarchiv gilt als wahrscheinlichste Unglücksursache. Die strafrechtlichen Ermittlungen dauern an.