Schauspielhaus wird umfassend saniert – Kölner Rat folgt auf Sondersitzung Bürgerbegehren

Das Kölner Schauspielhaus soll, wie auch das Opernhaus, umfangreich saniert werden. / copyright: Schauspiel Köln
Das Kölner Schauspielhaus soll, wie auch das Opernhaus, umfangreich saniert werden.
copyright: Schauspiel Köln

Das Kölner Schauspielhaus soll, wie auch das Opernhaus, umfangreich saniert werden. Das hat der Rat der Stadt Köln auf seiner heutigen Sondersitzung beschlossen. Das Stadtparlament entsprach damit den Forderungen eines Bürgerbegehrens, das sich gegen den ursprünglich vom Rat am 17.12.2009 beschlossenen Neubau des Schauspielhauses gewandt hatte.

Ziel der Sanierung des Schauspielhauses ist nun das Schaffen einer zukunftsfähigen, höchst funktionsgerechten und eigenständigen Spielstätte. Unabhängig von der Sanierung des Schauspielhauses sollen die von dem Architektenbüro JSWD erarbeiteten Vorschläge zur Sanierung des Opernhauses schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Opernterrassen werden in die Raumplanungen mit einbezogen. Ein “Runder Tisch” wird den Sanierungsprozess fachlich begleiten. Neben der Stadtverwaltung sollen unter anderem die Intendanten von Oper und Schauspiel, die Bürgerinitiative zum Erhalt des Schauspielhauses, der Personalrat der Bühnen sowie andere relevante Gruppen beteiligt werden. Sämtliche Sanierungsvorschläge sollen einbezogen werden, die Sparte Tanz wird ebenfalls berücksichtigt. Zur Erarbeitung der Sanierungsvorschläge (Machbarkeitsstudie) werden 1,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Stadtverwaltung prüft die Machbarkeit und die Realisierungsbedingungen und kalkuliert die groben Kosten einschließlich der Folgekosten für die verschiedenen Sanierungsvarianten, insbesondere die Hauptvarianten der Initiatoren des Bürgerbegehrens und die Variante der Schauspielintendantin. Außerdem hat der Rat die Verwaltung beauftragt, zügig die vergaberechtliche Situation sowie mit dem Anwalt der Riphan-Erben die Urheberrechtsfrage zu klären und Abstimmungsgespräche mit der Denkmalbehörde zu führen.

Der Rat hatte Mitte Dezember die Bühnen der Stadt Köln mit der Entwurfsplanung für die Sanierung des Opernhauses und den Neubau des benachbarten Schauspielhauses auf der Grundlage der Überarbeitung der ursprünglichen Planung beauftragt. Die Weiterplanung sollte beinhalten die Sanierung des Opernhauses, den Neubau des Schauspielhauses am Offenbachplatz, die Sanierung des externen Produktionszentrums und des externen Orchesterprobesaal unter Verzicht auf Ballettproberäume. Die Baukosten für die Realisierung dieses Vorentwurfes wurden von Architekten und externen Kostenprüfern auf 289.644.000 Euro (Bruttogesamtkosten) geschätzt.

Gegen diesen Beschluss richtete sich ein Bürgerbegehren, über das der Rat in seiner heutigen Sondersitzung zu entscheiden hatte. Am 2. März 2010 hatten Vertreter des Bürgerbegehrens “Rettet das Schauspielhaus” Oberbürgermeister Jürgen Roters nach eigenen Angaben rund 30.500 Unterschriften übergeben. Am 17. März 2010 reichten die Initiatoren nach eigenen Angaben weitere 23.000 Unterschriften bei Stadtdirektor Guido Kahlen ein. Von den am 2. März übergebenen Unterschriften waren 23.288 gültig. Damit war bereits das erforderliche Quorum für das Bürgerbegehren mit der Fragestellung “Soll das Kölner Schauspielhaus erhalten und saniert werden” erfüllt, so dass die weiteren eingereichten 23.000 Unterschriften nicht mehr überprüft wurden. Nach Vorprüfung der Verwaltung sind alle formellen Kriterien zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens erfüllt. Der Rat schloss sich der Rechtauffassung der Verwaltung an und erklärte das Bürgerbegehren einstimmig für zulässig.

Autor: Quelle: Stadt Köln/ wikipedia.de