Angesichts der bevorstehenden Zwangsversteigerung von rund 1200 Wohnungen im Kölner Stadtteil Chorweiler im Januar 2013 beabsichtigt Oberbürgermeister Jürgen Roters, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Verkauf an einen internationalen Finanzinvestor durch die Bildung eines Erwerberkonsortiums zu verhindern.
Das Ziel des Oberbürgermeisters ist es, einer weiteren Verschlechterung der Wohnsituation in den betreffenden Wohnungen an der Stockholmer Allee sowie Osloer, Göteborger und Florenzer Straße vorzubeugen.
So soll zum einen geprüft werden, wie durch eine Kooperation von Partnern unter anderem aus der Wohnungswirtschaft die Hochhäuser zu ersteigern sind. Hierzu wurde der ehemalige Leiter des Amtes für Wohnungswesen der Stadt Köln, Michael Schleicher, der kürzlich in den Ruhestand ging, als in diesem Thema erfahrener Berater gewonnen. Schleicher hat als langjähriger Amtsleiter und Mitglied der wohnungswirtschaftlichen Enquetekommission des Landes Nordrhein-Westfalen ausgewiesene Kenntnisse im Bereich der Kölner Wohnungswirtschaft.
Die NRW-Enquetekommission soll angesichts des zunehmenden Engagements international agierender Investmentfonds auf dem deutschen Wohnimmobilienmarkt landesund kommunalpolitische Handlungsspielräume ausloten und Maßnahmen und Instrumente entwickeln, um der Verelendung von Stadtquartieren mit den Mitteln der Wohnungswirtschaft und der Wohnungsaufsicht entgegenzuwirken.
„Wir werden nicht tatenlos zu sehen, wenn sich sogenannte “Heuschrecken” in einem ohnehin benachteiligten Stadtteil ausbreiten und ganze Wohnblocks, ohne die notwendigen Sanierungen durchzuführen, nur für die Maximierung ihres eigenen Gewinnes herunterwirtschaften. Hierzu werden wir auch das Land um Unterstützung bitten,“ so Rothers.
Sollte dennoch der Fall eintreten, dass bei allen gegenteiligen Anstrengungen ein ausschließlich auf Rendite orientierter Investor die Hochhauswohnungen erwirbt, will die Stadt Köln dafür Sorge tragen, dass vor Ort alle der Stadt Köln zur Verfügung stehenden rechtlichen Aufsichtsinstrumente angewendet werden, um die Wohnsituation der Mieterinnen und Mietern zu verbessern und beanstandete Mietmängel durch den neuen Eigentümer zeitnah abzustellen.
Die von der Zwangsversteigerung betroffenen Wohnungen standen in den vergangenen Jahren unter Zwangsverwaltung, weil die private Eigentümerin 2005 zahlungsunfähig wurde.
Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ Ähzebär un Ko e.V.