Stadt Köln verstieß beim Bau der Messehallen gegen EU-Recht

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Stadt Köln verstieß beim Bau der Messehallen gegen EU-Recht
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Die Stadt Köln hat beim Bau der neuen Kölner Messehallen gegen das europäische Vergaberecht verstoßen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg und folgte damit einer Einschätzung seiner Generalanwältin Verica Trstenjak.

Nach Auffassung der Luxemburger Richter hätte die Stadt das Großprojekt im Jahr 2003 europaweit ausschreiben müssen. Dies war aber nicht gestehen, stattdessen hatte sich die Stadt entschieden, den Bau nach ihren Vorgaben durch den privaten Oppenheim-Esch-Fonds realisieren zu lassen. Der Fonds ist an zahlreichen, auch umstrittenen Großprojekten in ganz Deutschland beteiligt.

Die Stadt Köln akzeptiere das Urteil des EuGH, teilte ein Sprecher mit. Man werde sich unverzüglich mit der EU-Kommission in Verbindung setzen, um zu klären, welche Konsequenzen aus dem Urteil gezogen und umgesetzt werden müssten. Aufgrund der Entscheidung des Gerichts kann die Kommission Deutschland auf Zahlung eines Zwangsgeldes im bis zu dreistelligen Millionenbereich verklagen.

Zum jetzigen Zeitpunkt stehe die Verhängung eines Zwangsgeldes nicht zur Debatte, sagte der Sprecher der Stadt. Ein solches Zwangsgeld komme nur in Betracht, wenn es wegen Nichterfüllung der mit der Kommission vereinbarten Konsequenzen zu einer weiteren Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof kommen würde. Die Stadt Köln werde aber mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür sorgen, dass eine derartige Situation nicht eintrete.

Die Stadt und die Bezirksregierung als Kommunalaufsicht hatten die Rechtsauffassung vertreten, dass eine europaweite Ausschreibung nicht notwendig war. Ihrer Ansicht nach ist die Koelnmesse kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des EU-Vergaberechts. Das Bundeswirtschaftsministerium schloss sich dieser Einschätzung inzwischen an. Die EU-Kommission verwies in der Klage unterdessen darauf, dass der Bauauftrag nach den Spezifikationen der Stadt Köln ausgeschrieben wurde und demnach als öffentlicher Auftrag zu behandeln sei.

An der Koelnmesse GmbH ist die Stadt Köln zu 79 Prozent beteiligt. Gegenüber dem Oppenheim-Esch-Fonds als privaten Bau-Investor hatte sich die Stadt verpflichtet, bis zum Jahr 2035 einen jährlichen Mietzins für die neuen Hallen in Höhe von 20,7 Millionen Euro zu zahlen. In der Vertragslaufzeit summieren sich die Mietzahlungen auf rund 600 Millionen Euro.

Im Gegenzug errichtete der Fonds die Messehallen nach Vorgaben der Stadt. Nach den Schätzungen der Koelnmesse beliefen sich die Baukosten auf 235 Millionen Euro.

Die Mietzahlungen sollen durch die Untervermietung der neuen Hallen an die Koelnmesse GmbH erwirtschaftet werden. Sollte die Messe-GmbH die Zahlungen für die im Jahr 2007 eröffneten Hallen nicht aufbringen können, müsste die Stadt – und damit die Kölner Steuerzahler – die Miete alleine aufbringen.

Hintergrund des Messeneubaus war die Entscheidung des Fernsehsenders RTL aus dem Jahr 2003, seinen Firmensitz bis 2008 in die alten Kölner Messehallen am Rheinufer zu verlegen. Dadurch konnte die Kölner Stadtspitze zwar den drohenden Umzug des Senders von Köln in das benachbarte Hürth verhindern. Allerdings musste der erst mittelfristig vorgesehene Neubau der Nordhallen vorgezogen werden, damit die bereits geplanten und teilweise schon gebuchten Messen wie geplant durchgeführt werden konnten. Eventuelle Absagen hätte die Koelnmesse in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht.

Nach Auffassung des damaligen Oberbürgermeisters Fritz Schramma (CDU) und anderer führender Kommunalpolitikern war unter diesen Umständen der Zeitrahmen für eine europaweite Ausschreibung zu knapp.