Zwangsversteigerung von 1200 Wohnungen

In Köln-Chorweiler sollen 1200 Wohnungen zwangsversteigert werden.  / copyright: Thorben Wengert / pixelio.de
In Köln-Chorweiler sollen 1200 Wohnungen zwangsversteigert werden.
copyright: Thorben Wengert / pixelio.de

Oberbürgermeister Jürgen Roters tritt Äußerungen entgegen, die Stadt Köln habe bei rund 1.200 Wohnungen in Köln-Chorweiler, die zwangsversteigert werden sollen, Versäumnisse begangen. Die Stadt habe in den Vorjahren auf Verbesserungen für die Mieter hingewirkt, so der Oberbürgermeister.

Die betreffenden Wohnungen seien seit dem Jahr 2005 unter Zwangsverwaltung, da die frühere Eigentümerin Insolvenz anmelden musste, so Roters. Die Stadt Köln habe seitdem gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter sowie dem Hauptgläubiger Verbesserungen für die Mieterinnen und Mieter erreicht, was deutlich über die gesetzlichen Regelungen hinaus ging. 

Diese Regelungen bestehen insbesondere aus der Verkehrssicherungspflicht in den Hochhäusern, beispielsweise dem Brandschutz. Es wurden ganz konkrete Verbesserungen in Wohnungen und den Verkehrsflächen der Hochhäuser erreicht, wie zum Beispiel die Anbringung von Kameras im Eingangsbereich, das Beauftragen eines Sicherheitsdienstes, Verbesserungen im Bereich Tiefgarage und der Sperrmüllsituation. Immer wieder gab es Gespräche mit der Gläubigerin und dem Zwangsverwalter, in denen gefordert wurde, verstärkt in den Bestand der Gebäude zu investieren.
„Es hat hier keinen Stillstand gegeben, im Gegenteil,“ so der Oberbürgermeister.Die Stadt Köln sei allerdings nicht für die Zwangsverwaltung verantwortlich und auch nicht selbst der Zwangsverwalter, stellte Roters klar. Von daher sei städtisches Handeln hier nur eingeschränkt zum Beispiel durch Gespräche möglich. Im Rahmen dieser Möglichkeiten habe die Stadt alles getan, um eine soziale Stabilität in diesem Wohngebiet zu erhalten und werde dies weiter tun. Dazu gehöre auch, die Bildung eines Erwerberkonsortiums zu prüfen, um den Verkauf der rund 1.200 Wohnungen an einen internationalen Finanzinvestor zu verhindern. Denn die Befürchtung bestehe, dass sich in diesem Fall die Wohnsituation in den betreffenden Wohnungen an der Stockholmer Allee sowie Osloer, Göteborger und Florenzer Straße verschlechtern könne. Oberbürgermeister Jürgen Roters: „Wir hoffen hier auch auf Unterstützung des Landes.“
Durch einen frühzeitigen Erlass einer Sanierungssatzung zu diesem Wohngebiet hätte es in der jetzigen Situation kein Vorkaufsrecht der Stadt Köln für die Wohnungen gegeben. Solch ein Verkaufsrecht werde nur dann eingeräumt, wenn eine Immobilie aus freien Stücken verkauft wird. Bei einer Zwangsverwaltung ist solch ein Vorkaufsrecht für eine Kommune dagegen ausgeschlossen.
Sollte bei der Zwangsversteigerung ein ausschließlich auf Rendite orientierter Finanzinvestor für die 1.200 Wohnungen den Zuschlag bekommen, will die Stadt Köln dafür Sorge tragen, dass vor Ort alle der Stadt zur Verfügung stehenden rechtlichen Aufsichtsinstrumente angewendet werden, um die Wohnsituation der Mieterinnen und Mieter zu verbessern und beanstandete Mietmängel durch den neuen Eigentümer zeitnah abzustellen.

Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ Ähzebär un Ko e.V.