Buchen und sparen – Auch bei Frühbucherrabatten nicht auf Preisvergleiche verzichten

Die Winterkataloge für die kommende Saison sind erschienen und auch die ersten Reiseangebote fuer den Sommer 2013 sind schon auf dem Markt. / copyright: Axel Heimken / AP/dapd
Die Winterkataloge für die kommende Saison sind erschienen und auch die ersten Reiseangebote fuer den Sommer 2013 sind schon auf dem Markt.
copyright: Axel Heimken / AP/dapd

Die Winterkataloge für die kommende Saison sind erschienen und auch die ersten Reiseangebote für den Sommer 2013 sind schon auf dem Markt. Das Buchungskarussell dreht sich immer schneller.

Viele Veranstalter locken mit Frühbucherrabatten von bis zu 30 Prozent des Katalogpreises, damit die Kunden sich möglichst frühzeitig für ein Angebot entscheiden. Das erleichtere ihnen die Kalkulation der benötigten Hotelbetten und Flugkontingente, erläutert Tatjana Halm, Juristin von der Verbraucherzentrale Bayern. Doch für den Urlauber müsse so ein Frühbucherrabatt nicht unbedingt von Vorteil sein: “Man sollte sich nicht zu sehr von den versprochenen Vergünstigungen locken lassen und trotzdem die Preise vergleichen.” Denn es könne durchaus sein, dass das gleiche oder ein ähnliches Angebot bei einem anderen Veranstalter schon regulär günstiger zu haben ist.

Bedingungen prüfen

Bei den Rabatten handele es sich um freiwillige Angebote der Veranstalter. Jeder habe dafür seine eigenen Bedingungen: “Die sollten genau studiert werden, denn es kann sein, dass manche Leistungen bei einer Reise mit Frühbucherrabatt nicht enthalten sind”, rät Halm. So könne es beispielsweise passieren, dass man sich den Transfer vom Flughafen selbst organisieren müsse oder die Halbpension fehle. Auch Enttäuschungen lassen sich dadurch vermeiden, denn häufig gelten die Frühbucherrabatte nur für bestimmte Unterkünfte, also eventuell nicht für das Wunschhotel. “Die Urlauber sollten sich überlegen, wo ihre Prioritäten liegen und danach die Leistungen und Preise der verschiedenen Angebote vergleichen”, empfiehlt die Verbraucherschützerin.

Sparmöglichkeiten im Reisebüro

Bucht man im Reisebüro, gebe es noch eine andere Möglichkeit die Kosten der Reise zu senken: “Die Katalogpreise sind nicht verbindlich. Es ist durchaus möglich, über das Reisebüro einen Nachlass auszuhandeln.” Noch einfacher sei es, dort nach dem preisgünstigsten Angebot für das gewünschte Reiseziel zu fragen. Als Reisemittler sei das Reisebüro verpflichtet, aus seinem Sortiment die günstigste Variante herauszusuchen. “Stellt sich später heraus, dass es sich nicht um das günstigste Angebot gehandelt hat, kann es für die Differenz haftbar gemacht werden.” Voraussetzung sei jedoch ein unabhängiger Zeuge, der im Streitfall die Frage nach dem günstigsten Angebot bestätigen könne und selbst nicht mitgereist sei, betont die Rechtsexpertin.

Reiserücktrittsversicherung kann sinnvoll sein

Gegen die Unwägbarkeiten des Lebens ist niemand gefeit. Wer sehr früh bucht, für den könnte der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein. Das gelte besonders für teure Reisen, bei denen hohe Stornokosten entstehen könnten. “Allerdings gilt auch hierbei, dass man sich vor dem Abschluss die Versicherungsbedingungen genau ansehen und sich über eventuelle Ausschlüsse informieren sollte”, sagt Halm. Sonst könne es sein, dass man eine böse Überraschung erlebe, sollte man wirklich nicht reisen können.

Autor: dapd / BMELV/ MKULNV Redaktion