Rechtsanspruch für unter Dreijährige in Köln

Die Stadt Köln plant eine neue Zuschussregelung, für die zusätzliche 7,1 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt werden sollen. / copyright: Thorben Wengert/ pixelio.de
Die Stadt Köln plant eine neue Zuschussregelung, für die zusätzliche 7,1 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt werden sollen.
copyright: Thorben Wengert/ pixelio.de

Nach Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster erfüllt die Stadt Köln den Rechtsanspruch auf U3-Betreuung sowohl mit dem Angebot eines freien Platzes in einer Kita als auch mit dem Angebot eines Platzes in der Tagespflege. Die beiden Betreuungsformen wurden als gleichwertig anerkannt.

Die Erfahrungen in der Praxis haben jedoch gezeigt, dass die Betreuungsform der Kindertagespflege nicht für alle Eltern attraktiv ist. Für viele Familien ist sie nicht finanzierbar, da Tagesmütter und -väter teilweise einen Eigenanteil von den Eltern verlangen. Tagespflegepersonen arbeiten selbstständig und konnten bislang neben dem von der Stadt Köln gezahlten Zuschuss von 3,50 Euro pro Betreuungsstunde pro Kind zusätzliche Stundenvergütungen mit den Eltern vereinbaren, denen dadurch hohe Zusatzkosten neben dem städtischen Elternbeitrag entstanden.

Die Stadt Köln plant für diese Eltern eine neue Zuschussregelung, für die zusätzliche 7,1 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt werden sollen. So soll die Tagespflege zu einem finanziell gleichrangigem und attraktivem Betreuungsangebot werden, das sich beispielsweise auch KölnPass-Inhaber leisten können. Die Verwaltung schlägt dem Rat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2013 diese neue Zuschuss-Regelung für Tagespflegekräfte vor.

Damit ein auskömmliches Einkommen für Tagespflegepersonen vergleichbar einer Kinderpflegerin in Vollzeit sichergestellt werden kann, muss der Stundensatz aus Sicht der Verwaltung bei 5 Euro beziehungsweise 5,50 Euro liegen. Geht man von rund 30 Betreuungsstunden pro Woche und einer durchschnittlichen Anzahl von 3,5 betreuten Kindern aus, erhält die Tagespflegeperson bei diesen Rahmenbedingungen 18,90 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Zum Vergleich: voll ausgebildete Kinderpflegerinnen erhalten einen Stundenlohn von 18,46 Euro. Nach ihrem Anerkennungsjahr eingestellte Erzieherinnen und Erzieher erhalten rund 19,70 Euro brutto die Stunde. Hat die Tagespflegeperson Räume extra für die Betreuung anmietet, entstehen ihr durch die Miete höhere Kosten, so dass ein höheres Entgelt von 5,50 Euro je Stunde gezahlt werden soll.

Damit die Eltern auf privater Basis künftig nicht mehr zuzahlen müssen, soll ab 1. November 2013 mit jeder anerkannten Tagespflegeperson eine Vereinbarung abgeschlossen werden, wonach die Vermittlung von Kindern und die Gewährung der Geldleistungen nur bei erklärtem Verzicht auf Zuzahlungen erfolgen. Wenn Tagespflegepersonen diese Vereinbarung nicht abschließen, wird nur der bisherige Satz von 3,50 Euro je Stunde ausgezahlt.

Wie bisher sind aber Zuzahlungen der Eltern für Verpflegung oder spezielle Zusatzleistungen möglich, die über das reguläre Bildungs- und Betreuungsangebot hinausgehen und mit den Eltern abgestimmt wurden.

Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Erhöhung der Geldleistung bis zum Ende des Jahres 2014 weitere rund 700 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege geschaffen und auch belegt werden können, so dass zum 31. Dezember 2014 voraussichtlich 3.300 Plätze belegt sein werden.

Autor: Redaktion / Stadt Köln/ wikipedia.de