Solarienverbot für unter 18-Jährige – Bei Verstoß jetzt bis zu 50.000 Euro Strafe

Die Strahlung im Solarium ist keineswegs harmloser als die der Sonne, so die Verbraucherzentrale NRW. / copyright: Christoph Hähnel - Fotolia.com
Die Strahlung im Solarium ist keineswegs harmloser als die der Sonne, so die Verbraucherzentrale NRW.
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Seit August 2009 gilt: Sonnenbank erst ab 18 Jahren. Wer als Betreiber eines Studios gegen das Gesetz verstößt, dem droht nun ab 1. März ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Jugendliche, die dennoch versuchen, sich auf der Sonnenbank bräunen zu lassen, riskieren ihre Gesundheit.

Die Verbraucherzentrale NRW warnt: “Die Strahlung im Solarium ist keineswegs harmloser als die der Sonne.” Nachfolgende Hinweise helfen dabei, ein Sonnenbad in der Kabine zu überdenken:

Chronische Hautschäden: Die im Sonnenlicht enthaltene UV-A- und UV-B-Strahlung wird in Solarien in unterschiedlicher Kombination eingesetzt. Sonnenbrand verursachen die energiereicheren UV-B-Strahlen. Werden die herausgefiltert, ist der Körper zwar nur der UV-A-Strahlung ausgesetzt. Das Problem dabei jedoch: Die hoch dosierten UV-A-Strahlen dringen tiefer in die Haut ein und führen zu chronischen Hautschäden – wie zum Beispiel vorzeitigem Altern der Haut.

Die Mär vom Vorbräunen: Nicht einmal zum Vorbräunen, als Vorbereitung auf den Urlaub, empfiehlt sich der Besuch einer Sonnenbank. Denn allein durch die UV-A-Strahlung bilden sich keine “Lichtschwielen” (verdickte Hornhaut), welche die Haut vor Sonnenbrand schützten. In Solarien, die sowohl UV-A- als auch UV-B-Strahlung kombinieren, steigt wiederum die Gefahr eines Sonnenbrands.

Qualitäts- und Sicherheitsstandards: Wer trotzdem nicht auf den Gang ins Solarium verzichten möchte, der sollte unbedingt Selbstbedienungsstudios meiden und auf Qualitäts- und Sicherheitsstandards achten. So erfüllen zum Beispiel Anbieter mit dem Gütesiegel “Geprüftes Sonnenstudio” die Anforderungen des Bundesamtes für Strahlenschutz. Zu den Kriterien gehören etwa eine zugängliche Notabschaltung, leicht erkennbare Warn- und Schutzhinweise sowie eine begrenze Bestrahlungsstärke, über die der Besucher durch eine deutlich sichtbare Aufschrift am Gerät informiert wird: “Max. Erythemwirksame Bestrahlungsstärke: 0,3 W/m2”. Zudem schließt das Siegel regelmäßige Wartung, normierte Bestrahlung und sichere Schutzbrillen ein. Auch muss qualifiziertes Personal die Kunden individuell beraten und über mögliche gesundheitliche Risiken aufklären können. Dass Solarien in punkto Sicherheit häufig patzen, belegt eine aktuelle Marktstudie der Europäischen Kommission in zehn europäischen Ländern (darunter Deutschland). So überschritt zum Beispiel jede siebte Sonnenbank die Sicherheitsgrenzwerte für UV-Strahlen. Doch Achtung: Auch für zertifizierte Einrichtungen gilt: maximal 50 Sonnenbäder im Jahr.

Check-Liste: Das Bundesamt für Strahlenschutz bietet im Internet eine Check-Liste unter www.bfs.de, um die Qualität und die Sicherheit eines Sonnenstudios selbst zu überprüfen.

Autor: Quelle: Verbraucherzentrale NRW