Was tun, wenn es gekracht hat? Bestandsaufnahme gleich am Unfallort wichtig

Aufgepasst, sonst geht's ans Geld: Nach einem Unfall ist es wichtig, sich richtig zu verhalten. Unfälle, die man verursacht oder mitverursacht hat, sollten sofort der Versicherung gemeldet werden. / copyright: Ergo Direkt Versicherungen / djd
Aufgepasst, sonst geht’s ans Geld: Nach einem Unfall ist es wichtig, sich richtig zu verhalten. Unfälle, die man verursacht oder mitverursacht hat, sollten sofort der Versicherung gemeldet werden.
copyright: Ergo Direkt Versicherungen / djd

Was zuerst nach einem Verkehrsunfall zu tun ist, haben die meisten noch parat: Zunächst die Unfallstelle mit Warnblinklicht und Warndreieck absichern, nach Verletzungen schauen und gegebenenfalls die Polizei verständigen. Doch was ist genau zu tun, um Kosten und Ärger zu ersparen? CityNEWS zeigt es Ihnen!

Damit der Schaden später auch sachgerecht reguliert werden kann, ist die Bestandsaufnahme gleich am Unfallort wichtig. “Beteiligte Fahrzeuge und äußere Umstände sollten möglichst mit Skizzen und Fotos dokumentiert werden”, sagt Edgar Schmitt von den Ergo Direkt Versicherungen. “Unfallspuren sind Beweismittel, deshalb dürfen sie nicht beseitigt werden, ehe die notwendigen Feststellungen getroffen sind.” Bei größeren Schäden übernimmt dies die Polizei, bei Bagatellschäden sind die Unfallgegner selbst dafür verantwortlich. Wichtig: “Geben Sie kein pauschales Schuldanerkenntnis ab, es genügt, den Sachverhalt aufzuschreiben”, rät Schmitt. “Verwenden Sie hierfür den Vordruck Verkehrsunfallbericht. Den gibt Ihnen gerne Ihr Versicherer.”

Noch ein Tipp des Versicherungsexperten: Bei Unfällen mit Verletzten und erheblichem Sachschaden sollte immer die Polizei gerufen werden. Zweckmäßig ist dies auch, wenn sich die Schuldfrage nicht klären lässt oder wenn an dem Unfall Personen beteiligt sind, die im Ausland wohnen. Falls den Unfallbeteiligten Angaben über die eigene Versicherung oder die des Unfallgegners fehlen, erhält man diese über den Zentralruf der Autoversicherer (Telefon 0180-25026).

Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat in einer zwölfseitigen Broschüre alle Verhaltensregeln nach einem Unfall zusammengefasst zum kostenlosen Download unter www.justiz.nrw.de erhältlich.

Ein Blechschaden im Ausland und seine Folgen: Ins Handschuhfach gehört der sogenannte Europäische Unfallbericht

Rund 150.000 deutsche Urlauber werden laut einer Statistik des Zentralrufs der Autoversicherer in jedem Jahr im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt. Vor dem Start in den sonnigen Süden sollte man daher auch auf solche Eventualitäten gut vorbereitet sein. “Jeder Autofahrer sollte unbedingt die Grüne Karte als Nachweis über die eigene Haftpflichtversicherung dabeihaben”, empfiehlt Edgar Schmitt von den Ergo Direkt Versicherungen. “Sie wird von jeder Versicherung ausgestellt.” Innerhalb der Europäischen Union ist die Karte zwar nicht mehr Pflicht, erleichtert jedoch die Schadensregulierung. Außerhalb der EU ist sie dagegen nach wie vor vorgeschrieben. Ebenfalls ins Handschuhfach gehört der sogenannte Europäische Unfallbericht. Ihn gibt es beispielsweise bei den großen Automobilclubs oder dem Kfz-Versicherer.

Je nach Urlaubsland gelten zudem speziellen Regeln, die es zu beachten gilt. In den osteuropäischen EU-Staaten muss nach Angaben des Automobilclubs von Deutschland (AvD) beispielsweise immer die Polizei eingeschaltet werden, sonst gibt es bei der Ausreise Probleme. Ist das Fahrzeug beschädigt, können Touristen die Länder ohne eine polizeiliche Bescheinigung über die Unfallbeteiligung nicht verlassen. In Italien, den Niederlanden oder Spanien dagegen nimmt die Polizei laut AvD grundsätzlich nur Unfälle mit Personenschaden auf. Im Fall eines Totalschadens müssen sich ausländische Autobesitzer mit den zuständigen Zollbehörden in Verbindung setzen.

Und wie kommt man, wenn man an einem Verkehrsunfall im Ausland nicht schuldig ist, an sein Geld? “Wird ein Deutscher im Ausland durch ein im Ausland versichertes Fahrzeug geschädigt, kann er entweder mit dem ausländischen Haftpflichtversicherer Kontakt aufnehmen oder sich in Deutschland nach EU-Recht an einen sogenannten Schadensregulierungsbeauftragten des ausländischen Versicherers wenden”, sagt Edgar Schmitt. “Die Abwicklung erfolgt in diesem Fall beispielsweise nach italienischem Recht in Deutschland.”

Welcher Schadensregulierungsbeauftragte für die Versicherung des Unfallgegners zuständig ist, erfährt man beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Rufnummer 0180-25026.

Sieben teure Fehler nach einem Unfall

Autofahrer verhalten sich nach einem Unfall oft aus Unwissenheit falsch – mit Folgen, die teuer werden können. Der ADAC hat die sieben schlimmsten Fehler zusammengefasst:

  1. Falsche Schadensmeldung abgeben: In diesem Fall kann die Versicherung die Leistung verweigern oder kürzen. Gibt der Unfallverursacher falsche Erklärungen ab, kann die Versicherung von ihm einen Teil der an den Geschädigten erbrachten Leistungen zurückfordern.
  2. Die Unfallstelle nicht absichern: Ereignen sich deshalb nachfolgend Unfälle mit Personenschäden, drohen Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Wer die Unfallstelle nicht absichert, wird mit mindestens 30 Euro Verwarnungsgeld belangt.
  3. Das Auto zu früh beiseite fahren: Das kann die Beweissituation für den in einen Unfall verwickelten Autofahrer verschlechtern. Deshalb: Erst die Unfallsituation mit Kreide markieren, dann fotografieren. Bei Bagatellschäden das Auto möglichst bald beiseite fahren, sonst droht ein Verwarnungsgeld von bis zu 35 Euro.
  4. Die gegnerische Versicherung sofort an Ort und Stelle informieren: Die Schadensteuerung der gegnerischen Versicherung ist daran interessiert, möglichst schnell Kontakt zum Geschädigten herzustellen, um etwa den Schaden in Vertragswerkstätten der Versicherung beheben zu lassen und um Sachverständige und Rechtsanwälte aus der Schadenregulierung herauszuhalten. Die Folge: Ansprüche werden vergessen.
  5. Selbst mit der gegnerischen Versicherung verhandeln: Dadurch werden oft Ansprüche vergessen, die dem Geschädigten zustehen. Bei unverschuldeten Unfällen sollten Autofahrer die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung einem Anwalt überlassen.
  6. Nicht alle Daten aufnehmen: Dies kann zu Verzögerungen bei der Schadenregulierung führen. Denn Geld gibt es erst, wenn alle Daten vorliegen.
  7. Ohne Rücksprache mit der Versicherung entscheiden: Im Kaskofall hat die Versicherung das sogenannte Weisungsrecht, das heißt, sie bestimmt beispielsweise den Sachverständigen. Möglich ist auch, dass vertraglich eine Werkstattbindung festgelegt worden ist. In diesem Fall kommt den Geschädigten eine Reparatur in einer anderen Werkstatt teuer zu stehen.

Unter www.adac.de gibt es viele weitere Informationen.

Rettungskarte hilft im Fall der Fälle

Eine sogenannte Rettungskarte im eigenen Fahrzeug kann buchstäblich Leben retten: Vor allem bei schweren Unfällen müssen eingeklemmte Personen schnellstens aus dem Fahrzeug und behandelt werden oft kommt es dabei auf jede Sekunde an. Hier kann die Rettungskarte für den Helfer nützlich sein: Auf der Karte sind alle wichtigen Informationen für die Feuerwehrleute hinterlegt, wie das jeweilige Fahrzeug-Modell aufgeschnitten werden kann. Der Fahrer sollte seinen Ausdruck am besten hinter der Sonnenblende auf Fahrerseite befestigen.

Der ADAC bietet unter www.rettungskarte.de direkte Links zu den Herstellern an.

Autor: Redaktion/ djd / HDI Versicherung AG