Grundstückskauf in Thüringen geplant?

Grundstückskauf in Thüringen geplant?
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Wer schnell handelt, kann viel Geld sparen Sputen sollte sich wer einen Immobilienerwerb in Thüringen plant. Mit dem Jahreswechsel erhöht sich dort die Grunderwerbsteuer von derzeit 5 % auf zukünftig 6,5 %. Wird zum Beispiel ein Einfamilienhaus für 300.000 Euro erworben, erhöht sich die zu zahlende Steuer ab 01.01.2017 um satte 4.500 Euro. Um diesen Mehrbetrag zu sparen, genügt die Unterzeichnung des Notarvertrags bis spätestens 31.12.2016. Die Kaufpreiszahlung sowie der Übergang von Nutzen und Lasten kann ohne weiteres erst für das nächste Jahr vereinbart werden.

Den Fiskus bei der Abschiedsfeier mitzahlen lassen

Wer in nächster Zeit die Arbeitsstelle wechselt oder in den wohlverdienten Ruhestand geht, kann den Fiskus auch an den Kosten seiner Abschiedsfeier beteiligen. Neben dem beruflichen Charakter der Feier wird bei der Beurteilung seitens des Finanzamts auch der Zusammensetzung der Gäste eine große Bedeutung beigemessen. Besteht der Teilnehmerkreis ausschließlich aus Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern, spricht dies regelmäßig für eine berufliche Veranlassung der Veranstaltung. Doch auch im Falle einer Feier aus beruflichem und privatem Anlass können nach Auffassung des BFH hinsichtlich der Gäste aus dem beruflichen Umfeld des Steuerpflichtigen Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Einladung dieser Gäste muss jedoch (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst sein. Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt sollten die Belege und die Gästeliste in jedem Fall aufgehoben werden.

Registrierkassen & Co.: Für Altgeräte läuft die Zeit ab!

Das Weihnachtsgeschäft lässt auch in diesem Jahr wieder die Kassen klingeln und das Händlerherz höherschlagen. Die Finanzverwaltung verteilt hingegen keine Geschenke mehr. Die in der sogenannten “Kassenrichtlinie 2010” geregelte Übergangsfrist für Registrierkassen und weitere Geräte, die bis dato keine hinreichenden Einzelaufzeichnungs- sowie Speicherungsbzw. Datenexportfunktion haben, läuft zum Jahresende aus. Mit Jahresbeginn sollten daher Geräte, die nicht entsprechend der Anforderungen zum 01.01.2017 aufrüstbar sind, nicht mehr genutzt werden. Neben Registrierkassen sind auch Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxameter und Wegstreckenzähler betroffen. Eine ggf. erforderliche Neuanschaffung sollte rechtzeitig erfolgen.

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