Banken klären ihre Kunden umfassend über ihre Darlehenskonditionen auf.
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Trotz Wirtschaftskrise haben die deutschen Verbraucher 2009 zehn Prozent mehr Kreditverträge abgeschlossen als im Vorjahr. Das ermittelte die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Seit dem 11. Juni 2010 gelten für Verbraucherkredite europaweit neue gesetzliche Vorgaben.

Die meisten Konsumentendarlehen werden laut Schufa von der Altersgruppe der 40- bis 49-Jährigen in Anspruch genommen. Und am häufigsten werden Kreditverträge für Autos, Immobilien, Möbel und Elektrogeräte abgeschlossen.

Transparenz ist Trumpf

Seit dem 11. Juni 2010 gelten für solche Verbraucherkredite europaweit neue gesetzliche Vorgaben. Die EU will damit den europäischen Binnenmarkt weiter stärken. Kunden aller Banken werden beim Abschluss von Kreditverträgen neue Klauseln vorfinden. Sie gelten für Anschaffungsdarlehen, Überziehungsmöglichkeiten und Immobiliendarlehen.

Dr. Andreas Martin vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR): “Transparenz und Sicherheit sind die beiden Anliegen, die der Gesetzgeber mit der neuen Richtlinie verfolgt. Auf diese Werte stützt sich auch die ganzheitliche Beratung, die Genossenschaftsbanken seit jeher für ihre Kunden betreiben.”

Vorzeitige Vertragskündigung wird vereinfacht

Um die Werbung für Kredite mit Zinsangabe transparenter zu gestalten, wird diese künftig beispielsweise in einem sogenannten repräsentativen Beispiel einen effektiven Jahreszins enthalten. “Wir gehen davon aus, dass die überwiegende Anzahl aller Verträge aufgrund der Werbung mit diesem Effektivzins zustandekommen wird”, erklärt Dr. Andreas Martin.

Von besonderer Bedeutung ist auch das bei Anschaffungskrediten neu eingeführte Recht für den Kreditnehmer, das Darlehen vorzeitig zurückführen zu dürfen – das sogenannte Recht auf vorzeitige Erfüllung. Zur Vermeidung eines Schadens für die Bank hat der Gesetzgeber in diesen Fällen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vorgesehen. Dr. Andreas Martin: “Das Recht auf vorzeitige Erfüllung gegen Vorfälligkeitsentschädigung gilt jedoch nicht für Immobiliendarlehen. Dennoch finden Bank und Kunde fast immer einen Weg, auch ein solches Darlehen vorzeitig abzulösen.”

Änderungen schon in bestehenden AGBs enthalten

Neben neuen Klauseln in den Kreditverträgen sind auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken angepasst worden. “Die neuen europäischen Vorgaben bei Verbraucherkrediten haben Genossenschaftsbanken bereits im Herbst 2009 bei der letzten Welle der Überarbeitung in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen einfließen lassen und ihre Kunden hierüber informiert. Unsere Kunden müssen sich also nicht abermals auf neue AGBs einstellen, sondern können mit den bestehenden arbeiten”, betont BVR-Vorstand Dr. Andreas Martin.

Autor: djd/ pt