Das 179. Oktoberfest vom 22. September bis 7. Oktober 2012 in München
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In diesem Jahr wird ein Maß Bier auf dem Oktoberfest wohl erstmals über 9 Euro kosten. Das hält die Wiesnfreunde aus München aber naturlich nicht ab. Und auch aus dem Rest der Welt werden wieder zahllose Besucher erwartet. Auf was sollten Sie bei einem Besuch achten?

Reservierung empfohlen

Obwohl auch die Kosten für Übernachtungen in den Münchner Hotels schnell einmal das Doppelte des Normaltarifes kosten können. Die bayerische Hauptstadt hat eben Hauptsaison, so die ARAG-Experten. Ohne Reservierung des Hotels oder im Bierzelt geht fast nichts. Wie reserviert man sich aber einen Platz im Lieblingszelt? Das ist leider bei jedem Wirt anders.

Im Schottenhamel wird eine Reservierung per Fax oder E-Mail verlangt, beim Hippodrom ist eine Online-Buchung möglich. Die Ochsenbraterei ist telefonisch erreichbar, dort sind Reservierungen aber erst ab acht Personen möglich. Grundsätzlich gilt: Wer seinen Festzeltplatz sicher haben möchte, sollte früh reservieren. Ob es auch tatsächlich klappt, ist damit aber noch nicht sicher – denn die Plätze sind begehrt.

Wer reserviert, soll aber auch ordentlich verzehren, finden zumindest die Wirte. In den meisten Zelten sind daher als Mindestverzehr zwei Maß Bier und ein halbes Hendl verbindlich. Wer ohne Reservierung ins eines der angesagten Festzelte möchte kann nur auf sein Glück vertrauen. Vielleicht findet sich ja trotzdem noch ein freier Platz. Doch dafür müssen Wiesnbesucher schon sehr früh aufstehen und vor den Zelten warten.

Alle Zelte können OHNE EINTRITT und OHNE TICKETS besucht werden. Die
Ausnahme stellte das historische Festzelt auf der Jubiläumswiesn 2010,
die 4,00 Euro Eintritt gekostet hat, dar. Über eine Fortführung
desselben wird verhandelt. Es wird auch davon abgeraten, in zu großen Gruppen ohne Reservierung ins
Bierzelt zu gehen, da es dann unwahrscheinlich wird, Platz zu finden.
Bezahlt wird in den Zelten übrigens in bar.

Die Kontaktdaten der jeweiligen Zelte für Reservierungen und weitere Info zu einzelnen Zelten finden Sie hier.

Im Biergarten außerhalb der Zelte

In den Biergärten kann nicht reserviert werden, weshalb es auch
meist einfacher ist, dort noch Platz zu finden, wenn die Zelte bereits
überfüllt sind. Über Lautsprecher wird die Musik von Innen übertragen.
Die Stimmung ist natürlich weniger ausgelassen, dafür bekommt man an
schönen Tagen die Münchner Herbstsonne ab. Die Preise in den Biergärten
sind identisch mit denen im Zelt. Hier darf auch eigene Brotzeit
mitgenommen werden, ins Bierzelt nicht. Rauchen ist erlaubt.

Öffnungszeiten und Eintritt zum Bierzelt-Besuch

Auf dem
Münchner Oktoberfest gibt es 14 große und 21 kleine Zelte, die alle von
9.00 am Wochenende bzw. von 10.00 Uhr werktags bis jeweils 23.30 Uhr
geöffnet sind. Der letzte Ausschank findet um 22.30 Uhr statt. Die
Ausnahme stellt das Weinzelt dar, das bis um 0.15 Uhr ausschenkt und
erst um 1.00 Uhr schließt.

Werktags ab spätem Nachmittag und am
Wochenende bereits ab spätem Vormittag werden die meisten Zelte wegen
Überfüllung geschlossen. Nur durch eine Tischreservierung oder unter
Umständen sehr langes Warten können Sie dann noch hinein.

Kinder im Bierzelt

Für Familien empfehlen wir, unter der Woche mittags das Zelt zu
besuchen. Kinder unter sechs Jahren müssen ab 20.00 Uhr die Zelte
verlassen. Allgemein sind überfüllte Zelte für Kinder zu vermeiden.
Kinderwägen sind an Samstagen und täglich nach 18.00 Uhr aus
Sicherheitsgründen nicht gestattet. Des Weiteren gelten die allgemeinen
Jugendschutzbestimmungen, wonach kein Bier an Jugendliche unter 16
Jahren ausgeschenkt werden darf.

Was darf mit ins Zelt? Was muss draußen bleiben?

Ins Bierzelt hinein dürfen weder eigene Getränke noch Brotzeit mitgenommen
werden. Zigaretten dürfen mitgeführt werden, das Rauchen selbst ist in
den Zelten jedoch untersagt. Natürlich dürfen auch keinerlei Waffen
mitgeführt werden. Auch Tiere sind im Bierzelt nicht gestattet.
Rucksäcke werden am Eingang von den Securities kontrolliert. Wir
empfehlen größere Gepäckstücke an der Gepäckaufbewahrung an der
U-Bahn-Station Theresienwiese abzugeben.

Ab wann spielt die Musik?

Bis 18.00 Uhr wird unter der Woche in den meisten Zelten nur bayerische
Blasmusik gespielt. Danach beginnen die Bands mit den bekannten
Schlagern zum Mitgrölen und Auf-den-Bänken-Tanzen. Samstags beginnt die
Party-Musik meist schon früher. Achtung übrigens: Auf den Bänken tanzen
ist erlaubt, auf den Tischen hingegen nicht.

Sturz(-betrunken) auf der Wiesn

Am Samstag, den 22. September 2012, um Punkt 12.00 Uhr heisst es wieder “O’zapft is!” Bis zum 7. Oktober wird in der Bayern-Metropole dann wieder Schuh geplattelt und geschunkelt, Weißwurst gezuzelt und nicht zuletzt getrunken. Bei allem Verständnis für die Feiernden erinnert das Amtsgericht München in einem Urteil aber daran, dass Festzelte kein rechtsfreier Raum sind.

In dem behandelten Fall war eine Dame zum besonders ausgelassenen Schunkeln auf die Sitzbank geklettert. Dummerweise konnte der Gleichgewichtssinn der Feiernden nicht mit ihrem Bewegungsdrang mithalten; die Darbietung endete, wen mag es wundern, mit einem Sturz. Dabei landete sie auf einem anderen Festzeltbesucher, der gerade seinen Maßkrug an die Lippen führen wollte. Dies bezahlte der Unglücksrabe mit einer erheblichen Zahnverletzung. Die folgende Schmerzensgeldforderung mochte die Gestürzte nicht bezahlen; vielmehr gab sie an, von einer unbekannten dritten Person von der Bierbank gestoßen worden zu sein. Die Richter sprachen dem Geschädigten trotz der Ausrede 500 Euro Schmerzensgeld zu. Rempler können im Festzelttrubel nie ganz ausgeschlossen werden, wissen auch die ARAG-Experten. Daher müssen Besucher darauf gefasst sein, dass sie selbst, aber auch andere, das Gleichgewicht verlieren können (AG München, Az.: 155 C 4107/07).

Anlässlich des Oktoberfestes zeigt das Münchner Amtsgericht aber auch viel Verständnis für angetrunkene Wiesn-Besucher. Gemäß einem Urteil des bayerischen Gerichts müssen Kraftfahrer ihre Fahrweise nämlich an betrunkene Fußgänger anpassen, berichten ARAG-Experten. Zu entscheiden hatten die nachsichtigen Richter einen Fall, in dem eine Autofahrerin während des Oktoberfestes einen Betrunkenen angefahren hatte, der bei Rot über die Ampel gelaufen war. Der Autofahrerin wurde eine Mitschuld zugesprochen. Die Frau habe während des Festes mit derartigen Vorfällen rechnen müssen, so die Richter (AG München, Az.: 331 C 22085/07).

Weitere Informationen zum Oktoberfest finden Sie hier!

Autor: Redaktion / ARAG