Warnstreiks im Öffentlichen Dienst auch in Köln: KVB und Kitas betroffen

Die Gewerkschaften haben für morgen, Dienstag, 18. März 2014, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst zu einem Warnstreik aufgerufen. Davon betroffen sind auch die städtischen Kindertagesstätten

Von den 229 städtischen Kindertagesstätten werden morgen 165 komplett geschlossen, lediglich zehn geöffnet sein. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wurden gebeten, den Eltern rechtzeitig mitzuteilen, ob ihr Kind während des Streiks in der Kindertagesstätte betreut werden kann. Wenn die Einrichtung geschlossen bleibt, werden die Eltern per Aushang über alternative Betreuungsmöglichkeiten in anderen Kitas informiert.

In den Stadtteilen Innenstadt und Rodenkirchen bleiben alle Kindertagesstätten geschlossen. Wenn Eltern auf eine Betreuungsmöglichkeit dringend angewiesen sind, sollten sie mit der Kitaleitung vor Ort Einzellösungen absprechen. In allen anderen Stadtteilen gibt es eine Anzahl an Kitas, die ihren Betrieb zumindest teilweise aufrecht erhalten, sodass Gruppen zusammengefasst und von den arbeitenden Mitarbeiterinnen betreut werden können.

Generell gilt: wer die Möglichkeit hat, sollte sein Kind zu Hause behalten oder im privaten Bereich unterbringen. Denn auch in den geöffneten Einrichtungen wird der Betrieb nicht wie gewohnten ablaufen können.

Warnstreik betrifft auch KVB-Kunden

Im Rahmen der laufenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst wird es morgen nach einem Aufruf der Gewerkschaften einen Warnstreik in Köln geben. Auch die KVB wird ab Dienstag, 18.03.2014, 3.00 Uhr, bis voraussichtlich Mittwoch, 19. März, 2.59 Uhr, bestreikt.

Dies hat auch Auswirkungen auf die Kunden der KVB. Es wird während des Warnstreiks keine Fahrten der Stadtbahn geben. Auch ein Großteil der Busfahrten findet nicht statt. Nach Ende des Warnstreiks wird der Verkehr so schnell wie möglich wieder aufgenommen.

Da die KVB nicht alle Busfahrten selber durchführt, werden verschiedene Busfahrten nicht vom Streik betroffen sein. Die Mobilitätsgarantie gilt im Fall eines Streiks nicht. Daher übernimmt die KVB keine Kosten für Taxifahrten. Wir bitten unsere Kunden um Verständnis.