Vorletzter Wille? Fehlanzeige! – Patientenverfügung wenig verbreitet

Vorletzter Wille? Fehlanzeige! - Patientenverfügung wenig verbreitet copyright: Lupo / pixelio.de
Vorletzter Wille? Fehlanzeige! – Patientenverfügung wenig verbreitet
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Mit 61 Prozent hat die Mehrheit der Deutschen schon einmal darüber nachgedacht, wie es wäre, ernsthaft krank oder pflegebedürftig zu sein. Doch trotz aller Bedenken schieben 41 Prozent der Bürger das Thema Vorsorge vor sich her. Nur 37 Prozent geben an, sich aktiv zu kümmern. Das zeigt der ROLAND Rechtsreport 2016. Die Studie entsteht alljährlich in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach. Sie untersucht die Einstellung der Bevölkerung zum deutschen Rechtssystem und zur Mediation. Der ROLAND Rechtsreport 2016 analysiert zudem, inwieweit sich die Deutschen auf eine mögliche Pflegebedürftigkeit vorbereiten und wie sie zum Thema Sterbehilfe stehen.

Sogar 16- bis 29-Jährige denken über Pflegebedürftigkeit nach

Dass vor allem die Älteren schon einmal über eine mögliche Pflegebedürftigkeit nachgedacht haben, überrascht wenig. In der Gruppe der mindestens 60-Jährigen sind es ganze 83 Prozent. Doch auch diejenigen, bei denen das Thema noch einige Jahre entfernt sein dürfte, machen sich Gedanken: Immerhin ein Viertel (24 Prozent) der 16- bis 29-Jährigen haben schon einmal überlegt, wie es wäre, auf Pflege angewiesen zu sein.

Nur 26 Prozent haben eine Patientenverfügung verfasst

Trotz aller Sorgen: Kaum einer hat für den Fall der Fälle vorgesorgt und eine Patientenverfügung oder eine Betreuungsverfügung beziehungsweise Vorsorgevollmacht verfasst. Gleichzeitig kommt das Thema mehr und mehr in den Köpfen der Deutschen an. Hatten 2009, im Jahr der gesetzlichen Einführung der Patientenverfügung, nur 15 Prozent ein solches Dokument angefertigt, sind es heute schon 26 Prozent. Weitere 43 Prozent haben zumindest vor, eine Patientenverfügung zu erstellen.

Darüber hinaus vertrauen die Deutschen mehrheitlich darauf, dass ihre Wünsche aus der Verfügung im Fall der Fälle auch umgesetzt werden. 53 Prozent glauben, dass Ärzte oder Angehörige sie so behandeln würden wie im Dokument vorgesehen. 17 Prozent sind davon nicht sonderlich überzeugt und denken, es würde meist – trotz schriftlicher Fixierung – doch ganz anders entschieden.

Auch Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht sind wenig verbreitet

Wie die Patientenverfügung sind auch die Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht noch keine Selbstverständlichkeit für die Bürger. So haben nur 21 Prozent ein solches Dokument abgeschlossen. Allerdings planen 35 Prozent, dies noch zu tun.

Der ROLAND Rechtsreport 2016 kann über folgenden Link heruntergeladen werden: www.roland-gruppe.de/rechtsreport