Ratgeber
Steuern sparen: Kosten eines Arbeitsrechtsstreits absetzbar
Köln. Der Bundesfinanzhof (BFH) weitet seine bisherige Rechtsprechung zum Abzug von Strafverteidigungskosten als Werbungskosten nun auch auf arbeitsgerichtliche Prozesse aus. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Kerner (WKWB) klärt zum Thema auf.
In einem Anfang Februar 2012 entschiedenen Fall (BFH v. 09.02.2012, AZ: VI R 23/10) spricht nach Auffassung des Gerichts regelmäßig eine Vermutung dafür, dass Aufwendungen für aus dem Arbeitsverhältnis folgende zivil- und arbeitsgerichtliche Streitigkeiten einen den Werbungskostenabzug rechtfertigenden hinreichend konkreten Veranlassungszusammenhang zu den Lohneinkünften aufweisen. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über solche streitigen Ansprüche im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs einigen.
Im konkreten Fall warf der Arbeitgeber seinem früheren Arbeitnehmer vor, Geschäftsgeheimnisse an Konkurrenten verraten und dafür Geld genommen zu haben. Der Mitarbeiter habe damit gegen die arbeitsvertraglich vereinbarte Schweigepflicht verstoßen. Insgesamt forderte der Arbeitgeber Schadensersatz von gut 930.000 Euro. In einem Vergleich einigten sich die beiden Parteien schließlich auf 60.000 Euro, die der Arbeitnehmer seinem ehemaligen Arbeitgeber zahlen sollte. Im Gegenzug verzichtete dieser darauf, weitere Ansprüche geltend zu machen.
Die Kläger machten im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr bei den Lohneinkünften des Klägers die Schadenersatzzahlung von 60.000 EUR sowie den von der Rechtsschutzversicherung der GmbH einbehaltenen Selbstbehalt von 127,80 EUR als nachträgliche Werbungskosten geltend. Finanzamt und Finanzgericht erkannten die Kosten des Rechtsstreits jedoch nicht an. Sie argumentierten, dass der Verrat von Berufsgeheimnissen nichts mit der beruflichen Aufgabenerfüllung zu tun habe.
Der BFH entschied jedoch zugunsten des Klägers und ging davon aus, dass der Gegenstand des Prozesses eng mit den Einkünften aus der Erwerbstätigkeit zusammen hängen würde und daher diese Kosten steuerlich absetzbar seien.

Christian Kerner
- Rechtsanwalt -
WKWB Rechtsanwälte
Weißhausstr.24
50939 Köln
Tel.: 0221 - 944 02 20
Fax: 0221-944 02 211
Der Vorwurf des Arbeitgebers, Betriebsgeheimnisse verraten zu haben, reiche nicht aus, um private Motive des ehemaligen Mitarbeiters anzunehmen und die Kosten des Rechtsstreits seiner privaten Lebensführung zuzurechnen. Nur wenn das Gericht diese wirklich festgestellt hätte, wäre der Werbungskostenabzug nicht zulässig. Nach Ansicht des BFH muss deshalb die Vermutung gelten, dass Aufwendungen für arbeitsgerichtliche Prozesse - unabhängig von den Vorwürfen - der beruflichen Sphäre zuzurechnen sind.
Der Rechtstreit wurde daher an das FG zurückverweisen mit der Maßgabe, im zweiten Rechtsgang unter Beachtung der vorgenannten Rechtsgrundsätze zu prüfen, ob sich für die streitigen Zahlungen des Klägers tatsächlich private Gründe feststellen lassen, die einen hier zunächst zu vermutenden erwerbsbezogenen Veranlassungszusammenhang gänzlich ausschließen.
Arbeitnehmer dürften daher erheblichen Nutzen aus diesem Urteil ziehen: Sie können die Kosten aus arbeitsrechtlichen Streitigkeiten grundsätzlich als Werbungskosten absetzen. Die Beweislast liegt dann beim Finanzamt dem Arbeitnehmer private Gründe nachzuweisen, was nach Maßgabe der Vermutungsregel des BFH nicht ganz einfach sein dürfte. Dies hat besondere Bedeutung im Arbeitsrecht, da die unterlegene Partei bei einem Streit vor dem Arbeitsgericht zumindest in der ersten Instanz der obsiegenden nicht die Anwaltskosten ersetzen muss. Die muss - im Unterschied zu ordentlichen Zivilverfahren - jede Partei selbst tragen.
(RA Christian Kerner)
Tags:- Arbeitgeber
- Kosten
- Werbungskosten
- Kläger
- BFH
- Einkünften
- Berufsgeheimnissen
- Partei
- Vermutung
- Prozesse
- Rechtstreit
- Finanzen
- Urteil
- Gericht
- Christian Kerner
- Ratgeber
- Köln
- Stadt
- CityNEWS
Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © Thorben Wengert/ pixelio.de
| Tweet |
Für Köln und Düsseldorf steht auf der IMEX in Frankfurt die Kundenorientierung im Fokus
Messe
Interview mit Dr. Susanne Punsmann (Rechts- und Fachanwältin für Versicherungsrecht)
Interview
eco Start Up Award 2013 geht an OnPage.org
Verleihung
Standort Köln stößt in Japan auf großes Interesse
Städtepartnerschaft
Gesunde Mitarbeiter kosten Geld - kranke ein Vermögen
Arbeitsunfähigkeit
- »
- »
- »
- »
- »
- Christian Rach
Meisterkoch - Angela Roters
Köln's First Lady - Gerd Lony
BODYtrust - Frank-Jürgen Weise
Chef der Bundesagentur für Arbeit - Marco Pustisek
Schauspieler - Jenny Elvers-Elbertshagen
Schauspielerin - Dr. Norbert Walter-Borjans
Wirtschaftsdezernent - Ralf Schumacher
Rennfahrer - Isabella Yvonne Gabor
Eventmanagerin - Bud Spencer
Schauspieler - Wilhelm Luxem
Direktor Excelsior Hotel - Paco Comino Lopez
Inhaber Hair by PACO - Christoph Kuckelkorn
Bestatter und Vize-Präsident des Kölner Karneval - Jennifer Palm
Wedding-Planerin - Peter Millowitsch
Schauspieler
- Höhner
Musiker - Juli
Musiker - Volk und Knecht
Kabarett - Sunrise Avenue
Musiker - Ute Berg
Chefin des Kölner Wirtschaftsdezernats - Michael Korbmacher
Vorsitzender des Rings Lindenthaler - Brgitte Christoph
Charity-Lady - Skunk Anansie
Musiker - Alexandra Kamp und Volker Brandt
Schauspieler - Juli
Musiker - Jürgen Roters
Oberbürgermeister der Stadt Köln - King Size Dick
Musiker - Tim Toupet
Musiker - Prof. Klaus-Peter Dreykorn
Coach - Anke Fabian
Media-Beraterin
Tel: 0221 - 47 43 923
info@citynews-koeln.de
Onlinewerbung / Bannerwerbung:
Alexander Weis
a.weis@citynews-koeln.de
Tel: 0221 - 47 43 924



- Das Kölner Lifestyle Magazin