Biken, baden, buddeln: Tipps vom Rechtsexperten bei CityNEWS für aktive Sommermonate

Biken, baden, buddeln: Tipps vom Rechtsexperten für aktive Sommermonate bei CityNEWS / copyright: tinadefortunata / Fotolia.com
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Der Sommer zeigt sich immer häufiger. Und mit den ersten Sonnenstrahlen zieht es wieder Biker, Wanderer und andere Outdoor-Freunde ins Freie. Doch wer sich aufs Rad schwingen, im Gelände nach verborgenen Schätzen suchen oder in den nächsten See hüpfen möchte, sollte die rechtlichen Fallstricke des Freiluft-Sports kennen.

Christian Teppe, Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz aus der Hamburger Kanzlei Teppe Rechtsanwälte, erklärt, was bei Sport und Spaß unter freiem Himmel erlaubt ist.

Rauf aufs Rad! – Auf welchen Wegen Biken erlaubt ist

Eine Radtour mit der Familie – nichts eignet sich besser für einen Wochenend-Ausflug. Doch immer wieder stellt sich die Frage, wo man mit den Zweirädern überhaupt entlang fahren darf. „Dass Fahrradfahrer nur auf dem Radweg fahren dürfen, ist ein allgemeiner Irrtum. Denn grundsätzlich gehören Radfahrer auf die Straße. Sind die Wege ausdrücklich durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet, müssen Radfahrer diesen Weg allerdings nutzen“, erklärt Rechtsanwalt Christian Teppe. „Ist der Radweg jedoch zum Beispiel durch Mülltonnen blockiert oder mit rutschigem Laub bedeckt, dürfen die Radler auf die Straße ausweichen.“ Auf dem Bürgersteig haben Fahrräder hingegen nichts verloren – lediglich Kinder unter zehn Jahren dürfen den Gehweg zum Radfahren nutzen. Übrigens: Radler, die sich beim Ausflug gern mal ein paar Bierchen gönnen, sollten maßvoll genießen. Wer mit 1,6 Promille oder mehr erwischt wird, riskiert seinen Führerschein. Und auch schon weniger Blutalkohol kann den „Lappen“ kosten – zum Beispiel, wenn der Radler dann einen Fahrfehler begeht.

Geocaching – wo bei der Schatzsuche die Rechtsfallen lauern

Schnitzeljagd im digitalen Zeitalter: Mit einem GPS-Gerät bewaffnet machen sich Geocacher regelmäßig auf die Suche nach „Schätzen“, den sogenannten Caches, die von anderen Cachern zuvor in Höhlen, Baumwurzeln oder im Gelände versteckt wurden. Doch die beliebte GPS-Schatzsuche hat rechtlichen Tücken. „Oft gerät dieses Hobby in Konflikt mit dem Naturschutz. Es gibt zahlreiche Flächen und Gelände, auf denen das Platzieren ebenso wie das Suchen von Caches verboten ist“, betont der Rechtsexperte. So ist zum Beispiel das Verlassen der Wege in einem Naturschutzgebiet ordnungswidrig – und damit meist auch die Schnitzeljagd in selbigem. Auch wer Biotope gefährdet, Tiere beim Winterschlaf stört oder Jagdwild aufschreckt, handelt gesetzeswidrig. Solange die Schatzsuche nicht mit dem Natur- oder Jagdrecht in Konflikt gerät, ist das Verstecken von Caches in Wäldern zwar rechtlich gesehen nicht verboten. Da die Natur aber nicht unter der Schatzsuche leiden soll, ist es unter Cachern verpönt, Gegenstände direkt im Waldboden zu verbuddeln. Verstecke bietet die Natur schließlich auch so reichlich.

Erfrischung gefällig? – Was Badenixen beim Schwimmen im See wissen müssen

Kein Meer vor der Haustür, keinen Swimmingpool im Garten? Der nächste See oder Fluss ist für die Erfrischung an heißen Tagen ja ebenso gut. Doch ganz so einfach ist die Sache nicht. „Jedes Bundesland hat gesondert geregelt, welche Seen und Flüsse in welchen Bereichen für das Schwimmen freigegeben sind“, erläutert Rechtsanwalt Christian Teppe. Badenixen sollten also vor dem Sprung ins kühle Nass nachschauen, ob das Baden in diesem speziellen Gewässer überhaupt erlaubt ist. Weniger eindeutig geregelt ist, wer für die Aufsicht an Badesee und Co. zuständig ist. Zwar gibt das Gesetz vor, dass sich die Kommune oder der private Betreiber eines Badesees darum kümmern muss, dass Badegäste nicht gefährdet werden. „Was diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht aber im Detail beinhaltet, ist nicht geregelt. Trotzdem ist es unwirksam, wenn sich ein Betreiber versucht, mit Schildern wie ‚Baden auf eigene Gefahr‘ aus der Verantwortung zu ziehen“, erklärt der Experte. In jedem Fall hat der Betreiber durch regelmäßige Kontrollen dafür zu sorgen, dass Unfallgefahren, wie sie zum Beispiel durch spitze Gegenstände im Badebereich entstehen können, beseitigt werden.

Motorisierter Drahtesel – was beim Fahren von E-Bikes und Pedelecs zu beachten ist

Sie werden immer beliebter: E-Bikes und Pedelecs bieten dem Fahrer dank elektrischem Antrieb eine eingebaute Trampelunterstützung. Steigungen sind damit leicht genommen. Die juristischen Hürden werden mit der Motorisierung jedoch größer. Denn gerade bei den schnellen Versionen der Zweiräder gibt es viel zu beachten. Pedelecs dürfen zum Beispiel grundsätzlich den Radweg nutzen. Die Ausnahme: „Schnelle Pedelecs“, die ohne Tretunterstützung eine maximale Geschwindigkeit von 20 Stundenkilometern und mit Unterstützung maximal 25 Stundenkilometer erreichen, müssen auf die Straße ausweichen. „Und auch E-Bikes gehören grundsätzlich auf die Straße“, so der ROLAND-Partneranwalt. Es sei denn, sie werden nicht schneller als 25 Stundenkilometer. In diesem Fall sollte der E-Biker bei Radwegschildern auf das „Mofa-Symbol“ achten, das den Radweg auch für die E-Bikes freigibt. Auf einem Radweg ohne dieses Zeichen haben E-Bikes hingegen nichts zu suchen.

Tauchen, reiten, wandern – wo es juristische Fallstricke gibt

Bei fast jedem Outdoor-Sport gibt es juristische Tücken. So müssen sich zum Beispiel Taucher genau informieren, in welchen Gewässern sie ihrem Hobby nachgehen dürfen. „Privat betriebene Seen dürfen nicht einfach von jedermann genutzt werden. Tauchen darf man hier nur mit einer gebührenpflichtigen Zutrittsgenehmigung“, betont der Anwalt. Auch liegen viele Seen und Flüsse in Naturschutzgebieten, in denen das Tauchen streng untersagt ist. Ebenso sollten Reiter ihre Route genau planen. „In vielen Bundesländern ist das Reiten nur auf gekennzeichneten Reitwegen erlaubt, in anderen darf man dem Reitsport auch auf öffentlichen und privaten Wegen nachgehen.“ Vom Querfeldein-Reiten ist rechtlich gesehen in jedem Fall abzuraten. Wanderer haben es da einfacher: Sie dürfen auch auf unbefestigte Waldwege ausweichen. „Das gilt allerdings nur, solange diese Wege tatsächlich begehbar sind und regelmäßig genutzt werden.“ Aber auch Brachflächen oder Gewässerufer stehen den Outdoor-Fans für eine ausgedehnte Wanderung zur Verfügung.

Autor: Redaktion / ROLAND Rechtsschutz