03.02.2012  08:49 Uhr

Arbeitsrecht
Berufspendler im Winter: Besser früher aufstehen statt verspätet ankommen

Köln. Sibirische Kälte, Glatteis, Schneechaos auf den Straßen – alles das ist streng genommen kein Grund, sich zu verspäten. Wer aus Witterungsgründen unpünktlich zur Arbeit erscheint, muss folglich mit Gehaltskürzungen rechnen. Oder die versäumte Zeit muss nacharbeitet werden.

Der Auto Club Europa (ACE) rät Berufspendlern deshalb, sie sollten sich auf dem Weg zur Arbeit vorsorglich ein Zeitpolster anlegen, wenn die Wetterdienste zuvor Verkehrsbehinderungen wegen Schneefall und Glatteis angekündigt haben. "Das Wegerisiko liegt grundsätzlich beim Arbeitnehmer, der damit auch die Folgen höherer Gewalt zu tragen hat", betonen die ACE-Rechtsexperten.

Für den Fall, dass die Schule oder der Kindergarten aufgrund von Winterwetter geschlossen bleibt, darf ein Elternteil zur Betreuung des Kindes der Arbeit fernbleiben, ohne dass ihm deswegen kurzfristig Nachteile drohen. Der Arbeitgeber hat allerdings Anspruch darauf, unverzüglich über das Fernbleiben informiert zu werden. Hier, so der ACE, greifen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 616 BGB), wonach ein Arbeitnehmer dann weiter Anspruch auf Arbeitsentgelt hat, wenn er "durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden" der Arbeit fernbleibt.

Wenn winterliche oder vergleichbare Witterungseinflüsse wie beispielsweise Hochwasser dazu führen, dass nicht gearbeitet werden kann, haftet der Arbeitgeber im Rahmen seines "Betriebsrisikos", das heißt, er ist verpflichtet, Lohn an seine Beschäftigten zu zahlen, auch wenn diese dafür keine Gegenleistung erbracht haben.


 

(Redaktion / Auto Club Europa)

  • Tags:
  • Arbeit
  • Arbeitnehmer
  • Anspruch
  • Köln
  • Recht
  • ACE
  • Glatteis
  • Club
  • Arbeitgeber
  • Gesetz
  • Urteil
  • Witterung
  • Pendler
  • Kind
  • Auto
  • PKW
  • Gehalt
  • Kürzung
  • Behinderung
  • Panne
  • ÖPNV
  • Garten
  • Schule
  • Arzt
  • Schuld
  • BGB
  • Risiko
  • Lohn
  • Geld
  • Wetter
  • Eltern
  • Verspätung
  • Kälte
  • Schnee
  • Straße
  • Unf

Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © Auto Club Europa



 


Mehr zum Thema Wirtschaft & Recht:

 

Kommentar abgeben »


Kommentar abgeben:
Bei einer Antwort möchte ich per Email benachrichtigt werden an
      meine Emailadresse: (wird nicht veröffentlicht)
 
Artikel zum Thema
Suche
Newsletter
Der wöchentliche News-Überblick!
Newsletter
 
 

 
Verlosung
Interviews
Die neue Ausgabe der CityNEWS ist da!
Ausgeh-Tipp
Empfehlungen Wirtschaft & Recht
Fotoalbum

 
Neueste Artikel aus der Rubrik Lifestyle
Stadtgespräch
Jetzt gewinnen bei unseren Verlosungen
Service / Kontakt
CityNEWS-Redaktion:

Tel: 0221 - 47 43 923
info@citynews-koeln.de

Onlinewerbung / Bannerwerbung:
Alexander Weis
a.weis@citynews-koeln.de

Tel: 0221 - 47 43 924
Restaurant-Empfehlungen der Redaktion
 

Entdecken Sie CityNEWS Köln:

 
CityNEWS Köln - Das Kölner Lifestyle Magazin
Informationen aus Köln zu Lifestyle, Restaurants, Mode, Einrichten, Wohnen, Wellness, Gesundheit, Freizeit, Kunst, Kultur und Verlosungen.

© 2012 CityNEWS Verlag - Alexander und Eugen Weis GbR.  Alle Rechte vorbehalten.

RSS Feeds