10.05.2012  16:47 Uhr

Wohnen
Ganz ohne Kaution eine Wohnung mieten

Köln. Die Mehrzahl der Wohnmietverhältnisse in Deutschland gestaltet sich problemlos und zur beiderseitigen Zufriedenheit. Immer wieder allerdings kommt es zum Streit zwischen Mieter und Vermieter – über auszuführende Renovierungsarbeiten und deren Bezahlung, über den Zustand der Wohnung beim Auszug – und nicht zuletzt auch über die hinterlegte Kaution.

Diese Mietsicherheit ist zunächst einmal kein Automatismus, das heißt ein Mieter muss keine Mietkaution leisten. Wird sie im Mietvertrag vereinbart, was durch Standardmietverträge ja gegeben ist, gibt es festgesetzte Obergrenzen. Der Vermieter darf maximal drei Monatsnettomieten verlangen.

Zumeist wird die Kaution in bar bezahlt oder auf das Konto des Vermieters überwiesen. Ratenzahlung ist dabei durchaus möglich. Für den Vermieter besteht nunmehr die Pflicht, dieses Geld auf einem Sonderkonto anzulegen – es muss klar von seinem übrigen Vermögen abgegrenzt sein. Am Ende der Mietzeit muss der Betrag mitsamt Zins und Zinseszins an den Mieter zurückgezahlt werden, der Unterschied zwischen beiden Beträgen ist in der Regel nur marginal, denn aktuell sind Sparbuchzinsen vernachlässigbar gering.

Erhöht sich der monatliche Mietzins, berechtigt das den Vermieter keinesfalls dazu, auch eine Aufstockung der Kaution zu fordern. Vermieter haben mit der Kaution eine Sicherheit an der Hand, um nach Auszug des Mieters etwaige Schäden fachgerecht reparieren zu lassen oder noch ausstehende Betriebskosten abzudecken.

Auf der einen Seite also ist die Kaution eine Art Druckmittel des Vermieters, um seinen Mieter zu einer ordentlichen Wohnungsübergabe zu veranlassen. Andererseits befreien sich viele Mieter von diesem Druck, indem sie gegen Ende der Mietzeit den Mietzins nicht mehr überweisen, wohl wissend dass sie bald eine neue Bleibe haben werden.

Hier wäre zu überlegen, ob nicht eine Mietkaution beispielsweise von Kautionsfrei.de eine interessante Alternative darstellt. Diese Mietbürgschaft sichert die Kaution des Mieters ab. Auch eine bereits geleistete Kaution wird sofort ausgezahlt, wenn man die Mietbürgschaft seinem Vermieter übergibt. Der Vorteil liegt auf der Hand. Ein teurer Umzug und eine neue Küche etwa schlagen eine Schneise ins Budget, da passt es doch gut, wenn die Kaution fast gespart wird. Für den Service wird lediglich eine jährliche Gebühr in Höhe von 5,25 Prozent der Kautionssumme erhoben.


 

(Redaktion)

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